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Jetzt sah sie ihre Befürchtungen bestätigt, denn nach
dem Prinzen Ludwig, welcher ihrem Gemahl folgte, mußte
die Krone auf den ältesten Sohn der Gräfin Hochberg
übergehen. So war es ja allerdings auch der Wille des
Verstorbenen gewesen, wie er in seinem Testamente Aus—
druck fand.*) Nach demselben erhielt u. A. auch die Wittwe
das Schloß zu Mannheim als Eigenthum und eine Jahres—
rente von 100000 Gulden.
In das Schloß zu Mannheim zog sich die Groß
herzogin-Wittwe zurück, um dort in fast völliger Abge—
schiedenheit ihre Tage zu verbringen. Während der langen
Winterabende, wenn der Wind durch die Ritzen der schlecht
schließenden Thüren und Fenster pfiff, glaubte die Ein—
same, es schleiche der Geist eines Abgeschiedenen klagend
die langen, öden, eisig kalten Corridore entlang. Sie
träumte von dem, was sie gewesen war, von dem, was sie
hätte sein sollen, was sie hätte sein können. Zuweilen im
engen Kreise Vertrauter eilten ihre Erinnerungen zu den
glänzenden Tagen des Kaiserreiches zurück. Sie erzählte
vom Hofe Napoleons, von ihrem Aufenthalt in Fontainebleau.
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*Anmerkung des Uebersetzers. Ueber die Erbfolge der Söhne
der Gräfin Hochberg hatten schon 1815 in Wien, und zwar auf Veranlassung
der Kaiserin Elisabeth von Rußland, Verhandlungen stattgefunden; in
einem Schreiben vom 14. März 1815 an den Zaren, welches Stein über—
reichte, anerkennt der Großherzog Karl, der Bruder Elisabeths, das Erb—
recht der Hochbergs. Es folgte zwei Jahre später am 4. Oktober 1817
der diesbezügliche Erlaß vor dem Lande. Auf dem Congreß zu Aachen 1819
wurde seitens des Zaren Alexander auf dieser Erklärung mit Nachdruck
hestanden.
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