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sächlichen Verhältnissen so gut wie gar nichts geändert,
es ist wirklich nur ein „handwerksmässiges Kleid“, das
man den Arbeitern anzieht. Dem Wesen nach bleiben sie
„Arbeiter“ wie zuvor, nur der äusseren Erscheinung nach
sind sie Gesellen geworden, die eine Lehrzeit hinter sich
haben, Gesellen im Sinn des alten zunftmässigen Hand-
werks.
Dass damit keine wirkliche Veränderung eingetreten
ist, noch auch für die Zukunft zu erwarten steht, erkennen
übrigens auch die Meister ganz gut; dies bezeugen uns
Aussprüche verschiedener Meister; noch 1802!) erklärt
Meister Rögner die Gesellen nur für „beigeschriebene
Arbeiter.“
Es ist ihnen auch wohl gar nicht darum zu thun, an
die Stelle der Arbeiter wirklich wieder richtige Gesellen
zu setzen. Dem widerstreitet schon das grosse Interesse,
das sie an billigen Arbeitskräften haben. Allein sie haben
die Rechnung ohne den Wirt gemacht, weil sie einen
Posten darin ausgelassen haben, einen Posten, der doch
von grosser Bedeutung ist, die Stellung der Gesellen
zur ganzen Sache.
Die getroffene Änderung hat nämlich eine höchst
merkwürdige Folge: Die Gesellen, die eben noch Tage-
löhner und Arbeiter gewesen, fühlen plötzlich mit dem
handwerksmässigen Kleid, das man ihnen angezogen, auch
einen handwerksmässigen Geist in sich, sie fühlen sich
mit einem Schlage emporgehoben zu wirklichen Gesellen.
Geeinigt durch das Band gemeinsam gezahlter Inscriptions-
gebühren, schliessen sie sich zusammen?) und gründen
eine Brüderschaft.?®) Der Zweck derselben ist die
Li) Rugsamts-Prot. 12. August 1802. f. 358.
2) Rugsamts-Prot. 12. November 1800. f. 429a.
3) natürlich ohne den einstmalig religiösen Charakter einer so
bezeichneten Vereinigung.
Der Name kommt übrigens bloss Rugsamts-Prot. 9. Febr. 1802.