Objekt: Verwaltungsbericht der Stadt Nürnberg für das Jahr 1911 ((1911) 1912)

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Finanzwesen 
städtischen Kollegien vom 18. und 21. Dezember 1900 wurde die Stadtgemeinde Nürnber 
zur Aufnahme eines Anlehens im Betrage von 40000000 M6 in den Jahren 1901 bis g 
unter Vorbehalt besonderer Beschlußfassung der städtischen Kollegien und der Aufsichts- 
behörde über die Höhe der alljährlichen Schuldaufnahme und deren Verwendung ermächtigt 
Eingehendere Mitteilungen über die Vorgeschichte dieses Anlehens sowie über de 
bezüglich der Aufnahme, Verwendung uud Tilgung festgelegten Grundsätze sind im Ver— 
waltungsbericht 1901 S. 151 ff. enthalten. 
Nach den Beschlüssen der beiden städtischen Kollegien vom 26. Februar, 5. und 8. März 
1907 wurde dieses Anlehen um den Betrag von 14000000 M erweitert. 
Durch Beschlüsse der städtischen Kollegien vom 16. Februar 1909 wurde die Erweiterung 
des vom Jahre 1901 an laufenden Anlehens von 54000000 M neuerlich um 3000000 4 
—O 46. 
Bis Ende 1909 war der gesamte Anlehensbetrag durch Ausgabe von Schuldver— 
schreibungen begeben; hiervon sind 14000000 A mit 31/200, 43000 000 M& mit 40/0 zu 
verzinsen. 
Eine Erweiterung des Anlehens soll nicht mehr stattfinden, zur Deckung der Kosten 
für unvollendete und neue Unternehmungen vielmehr nach Beschlüssen der städtischen Kollegien 
hom 18. und 22. März 1910 ein vom Jahre 1910 an laufendes, neues Anlehen zur Auf— 
nahme gelangen. 
Die Schuldentilgung des 1901/1909 er Anlehens beginnt: 
nus 10000000 s im Jahre 1912, aus 6000000 “ im Jahre 1916, 
7000000 1913, 6000000, 19917, 
3000000. 1914, 5000000 , 1918, 
3000000. .. 1915, I0000000 , 1910. 
Die seit dem Jahre 1902 angefallenen Tilgungsraten sind verzinslich angelegt und 
werden zur Schuldheimzahlung jeweils mitverwendet. 
Uber den Stand der Generalkredite, der Einnahmezuflüsse und die Verwendung der 
Mittel dieses Anlehens gibt die Übersicht auf S. 442 Auskunft. 
Der angesammelte Tilgungsfonds betrug Ende 1911: 3922 640 46. 
Neues Anlehen von 1910 und ff. Die hiesigen städtischen Kollegien haben unterm 
18. und 22. März 1910 beschlossen, zur Bestreitung der Kosten für begonnene und neue 
Unternehmungen, wie Ausdehnung der Wasserversorgung, Kanal- und Straßenbauten, Er— 
weiterung des Gas- und Elektrizitätswerkes, des Vieh- und Schlachthofes, der Straßen— 
bahn usw. ein in den Jahren 1910 bis 1915 in Teilbeträgen zur Ausgabe gelangendes 
Gesamtanlehen von 40000000 M aufzunehmen. 
Diesen Beschlüssen hat die Kgl. Regierung von Mittelfranken, Kammer des Innern, 
durch Entschließung vom 26. März 1910 gemäß Artikel 61 bis 68 der Gemeindeordnung 
die staatsaufsichtliche Genehmigung unter der Auflage erteilt, daß der Ausführung der 
einzelnen Unternehmungen jeweils besondere Behandlung und Beschlußfassung des Magistrats 
und Gemeindekollegiums vorausgeht und über die alljährlichen Schuldaufnahmen und deren 
Verwendung unter Vorlage der bezüglichen Beschlüsse der städtischen Kollegien und der 
einschlägigen Akten die erforderliche Genehmigung der Aufsichtsbehörde rechtzeitig eingeholt wird. 
Von dem genehmigten Anlehensbetrage wurden im Jahre 1010 bereits 6000000 
99 
begeben. 
Für die zur Ausführung beschlossenen Unternehmungen waren die damit beschafften 
Geldmittel bis gegen Ende des Jahres 1910 aufgebraucht.. 
Die städtischen Kollegien haben deshalb am 28. Februar und 7. März 1911 beschlossen, 
aus dem genehmigten Gesamtanlehen einen weiteren Teilbetrag von 8000000 M in 40/0igen 
Schuldverschreibungen zu begeben.
	        
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