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volterte er in unaufhaltsamem Redestrom vor den zwei Ehrbaren
zus Nürnberg, welchen jedenfalls dabei sehr unheimlich wurde: es
ei von Kadolzburg nach Nürnberg nicht weiter, als umgekehrt, er
joffe noch Herren und Freunde zu haben, daß er seine Fürstenmacht
or den Nürnbergern behalten wolle, er wolle doch sehen, ob er und
ein Bruder, der Markgraf Johann, Fürstenrecht und Herrlichkeit in
hrem Territorium behalten sollten, das sich anfange zu Eger an der
Nauer und reiche bis unterhalb Uffenheim am Kreuz und bis an
ie Steig ober Eichstätt; darauf seien sie gefürstet, darum hätten sie
yr Blut vergossen, das wollten sie auch behalten. Er sei Landes—
ürst, er habe seine Regalien und Territorien vom heil. Reich und
daiser und Könige vom einen zum andern hätten sie bestätigt, auch
ei er mit vielen Fürsten im Bündnisse, die ihm gewiß behilflich sein
erden, das Seine zu behaupten u. s. w. Da die bescheidenen
wischenreden der Nürnberger Ratsfreunde fruchtlos waren, so
hieden dieselben mit dem Ausdruck der Hoffnung, der Markgraf
verde sich vor der rechtlichen Entscheidung jeder Beschädigung des
heideckers enthalten. Die beiden Ratsfreunde mochten froh sein, als
ie Kadolzburg im Rücken hatten.
Kaum daß der Markgraf in einem Rundschreiben, voll von
dlagen über die bösen Städter, den ihm befreundeten Fürsten von
em fruchtlosen Tage zu Kadolzburg Kenntnis gegeben hatte, erschien
ein Rat Peter Knorr vor dem Nürnberger Rat mit einer ganzen
ast neuer Beschwerden. Und zwar hatten alle diese neuen Be—
hwerden Beziehung auf das frühere Verhältnis zwischen Burggraf
ind Stadt, welches doch durch den Verkaufsvertrag von 1427 gelöst
bar. Da kamen zum Vorschein: die Gerichts- und Lehenverhältnisse
n Gostenhof; der Schutz über die drei Klöster zu Skt. Egydien,
Skt. Katharina und Skt. Klara; das von der Stadt schon seit Jahren
ingeführte „Bauerngericht“, durch welches das vom Markgrafen
ehegte „kaiserliche Landgericht“ beeinträchtigt sein sollte; der Wild—
ann im Reichswald, indem ein Geuder Rotwild, Hasen und Geflügel
jejagt hätte; das Geleitsrecht; die Münzverhältnisse — lauter Dinge,
hei welchen das Recht offenbar auf Seite der Stadt lag oder die so
geringfügig waren, daß sie gar kein Aufheben verdienten.
Uber eine Weile legten sich die Herzoge Albrecht und Hein—
rich von Bayern ins Mittel, um einen Ausgleich zu versuchen,
der aber allemal mißlang, weil der Markgraf zu keinem der ausge—
schriebenen Tage kam. Dann suchte der der Stadt Nürnberg freund—
lich gesinnte Bischof von Würzburg, der durch die Pläne des
Markgrafen die Interessen seines Stifts bedroht sah, auf einem Tag
zu Bamberg (0. März), zu welchem die Städte Augsburg, Ulm,
Röhel. Alt-Nürnvera. 16
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