Full text: Führer durch Nürnberg

In ein einspänniges Fuhrwerk darf der Wagenführer 
nicht mehr als 3 erwachsene Personen aufnehmen. Beim 
zweispännigen Fuhrwerke unterliegt die Beförderung von 
mehr als 4 erwachsenen Personen dem freien Uebereinkommen. 
In dem Fahrgelde ist zugleich die Zahlung für die 
Beförderung von kleinen Gepäckstücken bis zum Gewichte 
von 20 Kilo einschließlich enthalten; für jedes Gepäckstück 
iber 20 Kilo sind je 20 Pfg. zu bezahlen. 
Kinder unter 6 Jahren in Begleitung Erwachsener 
sind frei; für Kinder vom 6. bis zum vollendeten 12. Jahre 
ist die halbe, für ältere Kinder die ganze Gebühr zu entrichten. 
In der Zeit von abends 9 Uhr bis morgens 6 Uhr 
ist die doppelte Gebühr zu entrichten, wobei der Beginn 
der Fahrt für die Höhe der Gebühr entscheidend ist. 
Bei Fahrten nach Orten, wohin sich die Wagen nach 
einer geordneten Reihenfolge zu begeben haben, insbesondere 
nach den Bahnhöfen und Theatern, muß das Fahrgeld stets 
vor Erreichung des Endzieles entrichtet werden. 
Fremdenführer 
sind in den Hotels zu erfragen. Die Fremdenführerdienste 
sind polizeilich n icht geregelt, es besteht auch keine amt— 
liche Gebührenordnung hiefür. 
Dienstmänner. 
Gang bis zu 15 Minuten: 
20 Pfg. bei Gepäck bis einschließlich 15 Kilo, für 
jsede weitere angefangene Viertelstunde 15 Pfg. 
mehr. 
60 Pfg. von über 15 Kilo bis zu 50 Kilo, für 
jede weitere Viertelstunde 20 Pfg. mehr. 
60 Pfg. von über 50 Kilo bis zu 100 Kilo, für 
sede weitere Viertelstunde 40 Pfg. mehr. 
Bei Annahme auf bestimmte Zeit als Führer oder 
Begleiter von Reisenden u. s. w.: 
1 Tag (10 Stunden) 4 Mk., 1 Stunde 50 Pfg.,
	        
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