wohnenden Israeliten machte sich den Behörden selbst sehr
fühlbar. Dieselben erhielten bei vorkommenden Geburten
und Todesfällen nicht die rechtzeitige Anzeige !), es kam
sogar vor, dass zwei jüdische Kinder auf dem St. Rochus-
kirchhofe beerdigt wurden, wogegen die protestantische
Kirchenverwaltung sich entschieden verwahrte ?), es herrschten
»chaotische, unbestimmte Verhältnisse« 3), die eine baldige
Regelung erheischten. Da erging die folgende Entschliessung
der Kgl. Regierung von Mittelfranken, Kammer des Innern,
vom 11. Dezember 1856 an den Stadtmagistrat Nürnberg:
»Der Stadtmagistrat wird beauftragt zur Anzeige zu
bringen, welchem Rabbinatssprengel die in Nürnberg wohnen-
den Israeliten beigetreten sind, und wenn ein solcher
Anschluss noch nicht erfolgt seyn sollte, dieselben aufzu-
{ordern für ihre Cultus-Angelegenheiten einen Vertreter aus
ihrer Mitte zu erwählen, welcher sodann die entsprechende
Erklärung abzugeben hat.«
Darauf wurden die in den städtischen Gemeindever-
vand aufgenommenen 6 Israeliten vom Magistrate zur Abgabe
ziner Erklärung vorgeladen: Joseph Kohn, Elias Kohn,
ignatz Wertheimer, Loeb Hopf, Isaak Guthmann
undLippmann Scherer%). Die nur mit polizeilicher Erlaubnis
in Nürnberg wohnenden Israeliten — Permissionisten genannt
— wurden nicht gehört. Die Citierten gaben am 18. Dezember
') Schreiben des Direktoriums des Kgl. Kreis- und Amtsgerichtes
Nürnberg vom 20. Juni 1855 an den Stadtmagistrat Nürnberg und die
folgenden Verhandlungen über die Zuziehung christlicher Leichenfrauen
bei israelitischen Leichen. (Akten des Stadtmagistrats Nürnberg a. a. O.),
?) Schreiben der Verwaltung des vereinigten protestantischen
Kirchen-Vermögens der Stadt Nürnberg vom 30. Juli 1856 an den
Stadtmagistrat Nürnberg. Akt. d. Stadtm. a. a. O.
%) Vorstellung des Rabbiners zum Staatsministeriuum vom 9. Mai
858, s. weiter S, 16.
*) Auch Hirsch Scherer genannt, s. oben S. 6.