Volltext: Die israelitische Kultusgemeinde Nürnberg

wohnenden Israeliten machte sich den Behörden selbst sehr 
fühlbar. Dieselben erhielten bei vorkommenden Geburten 
und Todesfällen nicht die rechtzeitige Anzeige !), es kam 
sogar vor, dass zwei jüdische Kinder auf dem St. Rochus- 
kirchhofe beerdigt wurden, wogegen die protestantische 
Kirchenverwaltung sich entschieden verwahrte ?), es herrschten 
»chaotische, unbestimmte Verhältnisse« 3), die eine baldige 
Regelung erheischten. Da erging die folgende Entschliessung 
der Kgl. Regierung von Mittelfranken, Kammer des Innern, 
vom 11. Dezember 1856 an den Stadtmagistrat Nürnberg: 
»Der Stadtmagistrat wird beauftragt zur Anzeige zu 
bringen, welchem Rabbinatssprengel die in Nürnberg wohnen- 
den Israeliten beigetreten sind, und wenn ein solcher 
Anschluss noch nicht erfolgt seyn sollte, dieselben aufzu- 
{ordern für ihre Cultus-Angelegenheiten einen Vertreter aus 
ihrer Mitte zu erwählen, welcher sodann die entsprechende 
Erklärung abzugeben hat.« 
Darauf wurden die in den städtischen Gemeindever- 
vand aufgenommenen 6 Israeliten vom Magistrate zur Abgabe 
ziner Erklärung vorgeladen: Joseph Kohn, Elias Kohn, 
ignatz Wertheimer, Loeb Hopf, Isaak Guthmann 
undLippmann Scherer%). Die nur mit polizeilicher Erlaubnis 
in Nürnberg wohnenden Israeliten — Permissionisten genannt 
— wurden nicht gehört. Die Citierten gaben am 18. Dezember 
') Schreiben des Direktoriums des Kgl. Kreis- und Amtsgerichtes 
Nürnberg vom 20. Juni 1855 an den Stadtmagistrat Nürnberg und die 
folgenden Verhandlungen über die Zuziehung christlicher Leichenfrauen 
bei israelitischen Leichen. (Akten des Stadtmagistrats Nürnberg a. a. O.), 
?) Schreiben der Verwaltung des vereinigten protestantischen 
Kirchen-Vermögens der Stadt Nürnberg vom 30. Juli 1856 an den 
Stadtmagistrat Nürnberg. Akt. d. Stadtm. a. a. O. 
%) Vorstellung des Rabbiners zum Staatsministeriuum vom 9. Mai 
858, s. weiter S, 16. 
*) Auch Hirsch Scherer genannt, s. oben S. 6.
	        
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