Volltext: Ortspolizeiliche Vorschriften und örtliche Satzungen der Stadt Nürnberg

— 133 — 
51. Straßenpolizeiordnung; 1. November 1903. 
wie Vou— 
Föher in 
—V 
id onstien 
—D— 
atke debh 
ð Lodung 
Anberzüguh 
—X 
—X 
änden 
alienꝰ) hoh 
t besondemn 
in Notfülen 
richtung vn 
en ausgesel 
darf jedoh 
endung ridt 
ingung du 
e hofrüun 
Intlag duch 
dholz beldn 
inde am br 
annten Piß 
Fenpolizelur 
zeibedienstenn 
perboten. 
m Hirlchen bi 
pflanzung 
ei Scitun 
instadels 
Stühmaue 
n Ramven un 
sloclendon- un 
ate lbl din 
die Polizeibehörde in jeder Zeit widerruflicher Weise und gegen 
Entrichtung bestimmter Gebühren) die Aufstellung dieser Fuhrwerke 
auf öffentlicher Straße gestattet werden; im übrigen ist sie verboten. 
Hespaunte oder unbespannte Fuhrwerke bei Tag außerhalb der 
allgemeinen Aufstellungsplätze?) oder ohne polizeiliche Genehmigung 
in anderen, als den durch gegenwärtige Straßenpolizeiordnung 
erlaubten Fällen aufzustellen, ist untersagt. 
Fuhrwerke und Bespannung quer über den Fahrdamm auf— 
zustellen ist verboten. 
Hopfenballen. 
869. 
Das Aufstellen oder Niederlegen von Hopfenballen auf der 
Straße ist nur während des Zeitpunktes des Auf- und Abladens 
gestattet. 
Im übrigen ist es verboten, vor den Häusern oder in den 
Straßen, ausgenommen auf dem öffentlichen Hopfenmarkte, Hopfen⸗ 
hallen aufzustellen oder hinzulegen. 
Bierfässer. 
870. 
Das Aufstellen von Bierfässern vor den Wirtschaften auf den 
Straßen und Plätzen ist zur Nachtzeit überhaupt nicht, unter Tags 
dur dann ersaubt, wenn hiezu die volizeiliche Erlaubnis erteilt wurde. 
Buden. Verkaufsstellen. 
8 71. 
Die Aufstellung von Buden auf oder an öffentlicher Straße 
sowie die Errichtung von Verkaufsstellen gegen dieselbe erfordert 
polizeiliche Erlaubnis. 
Siehe Seite 160 dieser Sammlung. 
) Zur Aufstellung von Landfuhrwerken sind zur Zeit nachstehende Plätze 
— welche durch Einsetzen dunkler Pflastersteine gekennzeichnet sind — eingeräumt: 
Kornmarkt (ostlicher und südlicher Teil), Jakobsplatz (östlicher und südlicher 
Teil), Schlehengasse (Südseite), Mostgasse (Südseite), Waizenstraße (vor Haus— 
Nr. 8, Nordseite), untere Kreuzgasse, Plerrer (vor dem Auerbachskeller), Bahn— 
hofstraße (oftlich des Hauses Nrbl), Regensbuͤrgerstraße (gegenüber dem Hause 
Hr. 34 und vor Haus Nr. 51), Marienstraße (vor Haus Pr. 20), Harsdorferstraße 
(vor Haus Nr. 68), Maximiliansplatz (Giebelseite des Weinstadels), Weinmarkt 
vor Haus Nr. 11, Nordseite), Tiergärtnertor (vor Haus Nr. 31 Bergstraße und 
am Turm), Albrecht Dürerplatz (sinter dem Denkmal), Egidienplatz (Nordseite 
der Egidienkirche), innerer Lauferplatz (Ostseite), Insel Schütt, Spitalplatz, innere 
FramẽtKletiftrake (bei Haus Nr. 6) äußere Cramer-Klettstraße, am Maxtor.
	        
Waiting...

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.