8. Erbfolge der außerehelidh geborenen Kinder, 39
dann geltend machen, wenn dasfelbe aus dem Bermögen
der einkindihaitenden Eltern herrührt. *)
Die Einkindijdhait beidhränkt ich ihrem Grunde nach
auf ebelidhe Kinder.
München, Urteil 25. Februar 1875, Samnml. Bd. V
S. 27.
Über das Recht der eingefindjHalteten Kinder, von ihrem
Stiejparens den Offenbarungseid 3U verlangen, ef. art. 85
bi. III des Ausf.Gel. zur REPr.D. und Konk.Ordn.
Münden, Samml. Bd. XII S. 573, Urteil vom
10. Diärz 1890.
Der Einkindichaftsvertrag kann einen Erbvertrag
enthalten.
Qeipzig, Samml. VI €. 163, Urteil vom 7. Januar
1882. Seuff. Arch. Bd. XXXVIT S. 295, Urteil
„on 9. Marz 1883.
Ss 8. Erbfolge der außerechelih geborenen Kinder.
Nor der Che erzeugte, aber in der Ehe geborene Kin
ser und vor der Che geborene aber durch nachfolgende
Trauung ihrer Eltern Legitimierte Rinder haben mit den
ehelich geborenen gleiches Erbrecht.
Sit. XXXIV Gel. 5. Mayer S. 28. Koth,
Bayer. Civilr. $ 72 Nr. 1.
Rorauzgejeßt wird, daß das Kind von dem erzeugt
ift, welcher nachher defien Mutter ehelicht,
;) DAGE. vom 11. November 1870, Sammlung von
Materialien 20. S. 33.