8 52. Erbfolge der Chegatten in vberdingter Ehe. 97
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Oandrecht3 X. I cap. VI $ 35 im notis Ubi. 3 u. Il. IHN
cap. XIL 8 5 61. 1 u. 8 gelegentlich des Gefekes vom
29. Dezember 1831, Gejegblatt 1831 S. 119, aufgehoben
worden fein. Die Durchlicht der Ständeverhandlungen vom
Yahre 1881 ergibt, daß damals weitläuftig über die Pri-
pilegien des Fiskus In civilrechtlicher und civilprozeffucler
Hinfidht verhandelt, von diejenm Vorrecht aber, das der
Sisfus nach Nürnberaer Recht hätte, nicht® erwähnt wurde.
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b) Grbfolge der Ehegatten in verdingter Che.
Wenn neblt dem Ehegatten Kinder aus der verdingten Ehe
hinterlafen wurden.
1.
| «) Ienn die Mutter ftircht.
8 32.
Während bei der verjamten Ehe Vater und Mutter
gleich behandelt werden, hat hei der verdingten Che der
Mater Vorzüge vor der Mutter, insbelondere betreff Des
Winsiructus.
6. Hofmann S. 61 u. 62.
Das gejamte Vermögen der Chefeute zerfällt bei der
verdinaten Che in drei Mafjen :
das Sondergut des Chemanns,
das Sondergut der Chefrau,
die ehelihe Errungenichaft.
Die Sondergüter beftehen in dem von den Eheleuten
in die Ehe gebrachten oder während Dderielben durch Schen-
fung, Erbidhaft oder Vermächtniz erworbenen Verniögen.
Berolıheimer, Nürnberger nteftaterbredht.