Volltext: Die Intestaterbfolge nach Nürnberger Recht

8 52. Erbfolge der Chegatten in vberdingter Ehe. 97 
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Oandrecht3 X. I cap. VI $ 35 im notis Ubi. 3 u. Il. IHN 
cap. XIL 8 5 61. 1 u. 8 gelegentlich des Gefekes vom 
29. Dezember 1831, Gejegblatt 1831 S. 119, aufgehoben 
worden fein. Die Durchlicht der Ständeverhandlungen vom 
Yahre 1881 ergibt, daß damals weitläuftig über die Pri- 
pilegien des Fiskus In civilrechtlicher und civilprozeffucler 
Hinfidht verhandelt, von diejenm Vorrecht aber, das der 
Sisfus nach Nürnberaer Recht hätte, nicht® erwähnt wurde. 
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b) Grbfolge der Ehegatten in verdingter Che. 
Wenn neblt dem Ehegatten Kinder aus der verdingten Ehe 
hinterlafen wurden. 
1. 
| «) Ienn die Mutter ftircht. 
8 32. 
Während bei der verjamten Ehe Vater und Mutter 
gleich behandelt werden, hat hei der verdingten Che der 
Mater Vorzüge vor der Mutter, insbelondere betreff Des 
Winsiructus. 
6. Hofmann S. 61 u. 62. 
Das gejamte Vermögen der Chefeute zerfällt bei der 
verdinaten Che in drei Mafjen : 
das Sondergut des Chemanns, 
das Sondergut der Chefrau, 
die ehelihe Errungenichaft. 
Die Sondergüter beftehen in dem von den Eheleuten 
in die Ehe gebrachten oder während Dderielben durch Schen- 
fung, Erbidhaft oder Vermächtniz erworbenen Verniögen. 
Berolıheimer, Nürnberger nteftaterbredht.
	        
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