Metadaten: 1571-1618 (1633) (2. Band)

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bürgerrechten pleiben zu lassen, soll man bei den geschwornen 
seines handtwercks seines furgebens und verhaltens halben, deß- 
gleichen bei dem bürgerschreiber erkhundigen, ob er zuvor auch 
erfordert worden, und woher soviel losungen zusammen kommen 
seien, und widerpringen. 
989, [1588, XI, 25 b] 31. Januar 1589: 
Herren Philippsen, herzogen zu Holstain etc. 
schreiben an Meine Herren und dann ein besonder schreiben an 
die hieigen goldtschmidt wegen Berendt Ferste, goldt- 
schmidtgesellens, soll man den geschwornen dieses handt- 
werckhs alhie umb ihren bericht zustellen. 
990, [1588, XI, 37 b] 7. Februar 1589: 
Uf das mündtlich furbringen, wie Erhardt Schörel, ge- 
wesner müntzmaister, den hinderlegten ring mit dem falschen 
sofier widerumb begere und anzaig, das er denjenigen, welcher 
denselben verkaufft, ohne grossen uncosten hieher nit stellen 
könne, ist verlassen, das goldt und die gutten platten ob dem 
falschen stein ihme, Schörel, vervolgen, aber die falsche stain 
zerschlagen zu lassen. 
991. [1588, XI, 38 a] Dem supplicierenden Claudio vom 
Creutz, stainschneideren hie, soll hiemit sein gelernete 
kunst, grosse geschirr von christallen und jaspis auf allerley 
faction und form zu schneiden, dieweil er alberait ein mühlwerckh 
dazu angericht, auf zehen jahr lang privilegiren und befreyhen, 
das in denselbigen niemandt anders weder inn noch ausserhalb 
dieser statt Nürmberg in Meiner Herren obrigkeit und gepiet 
dergleichen mühlwerckh anricht [38 b] und auffpaue, noch sich 
dieser kunst mit schneidung der grossen geschirr und was dem- 
selben anhengig weiter understehe. — Und dieweil ihme auch 
Meine Herren hiebevor, nemlich ao 84 auf sein damals under- 
thenigs ersuchen sein erste angefangene arbeit, alß die behaimi- 
schen granaten auf der mühl zu schneiden, auf acht jahr lang 
befreyhet, so ist ihme dieselb sein erst gethane befreyhung uf sein 
abermals suppliciren nach außgang bestimbter acht jahr noch 
auf sechs jar lang prorogirt und erlengert, damit ihme nit hie- 
zwischen von jemanden eintrag beschehen möge. 
392. [1588, XI, 41 a] 10. Februar 1589: 
Dem supplicirenden Claudio vom Creutz. stain- 
schneider, ist auf sein weiter ansuchen über die jüngst befrevten
	        
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