Objekt: Lat.-dt. Sammelhandschrift – Nürnberg, STN, Cent. IV, 20

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städtische Wohnung um den jährlichen Zins von vier Gulden ein- 
geräumt *). 
Nachdem seine erste Gattin Anna gestorben war, verheiratete 
er sich, ein Jahr vor seinem Tode, zum zweiten Mal, aber nicht, 
wie es „scheint, mit einer Frankfurter Bürgerstochter, denn im 
Copulationsbuche steht, seine Verehelichung betreffend, folgender 
Eintrag: „Getraut 16, October 1549: Sebold Behem; ein Kunst- 
maler, und Elisabeth, Matthes Wolff des Schuhmachers von Bü- 
Jingen Tochter.“ 
Es war nichts Ungewöhnliches, dass in Reichsstädten wie 
Augsburg, Nürnberg und Frankfurt Künstler dem Rathe ein Pro- 
duct ihres Fleisses verehrten und dafür ein Geldgeschenk erhiel- 
ten”). Zum Neujahr 1550 hatte Beham dem Rath ein Bild über- 
reicht, welches sodann die alte Rathsstube im Römer zierte; ihm 
wurden dafür 12 Thaler verehrt ®). Leider ist das Bild, wofür er am 
23. Januar das Gegengeschenk erhielt), spurlos verschwunden. 
Sebald Behams Todestag, als welchen Georg Neudörffer den 
22. November 1550 bezeichnet, kann urkundlich nicht festgestellt 
werden, da die protestantischen Sterberegister der Stadt Frank- 
furt a. M. erst mit dem Jahre 1565, die katholischen noch viel 
später beginnen. 
Im Januar 1551 bat Behams Witwe um Belassung ihrer Woh- 
nung auf der Leonhardspforte bis zu Ostern. Die nachgesuchte 
Frist wurde bis vierzehn Tage nach Ostern, und sofern es von 
Nöthen sein sollte, bis Walpurgis, also weiter als gebeten war, 
erstreckt, und der Witwe überdies eine Schuld für Bauholz er- 
lassen, welches ihr verstorbener Ehemann zum Zweck einer bau- 
lichen Veränderung in der Wohnung auf dem Leonhardsthor dem 
Brückhof (damaligen städtischen Bauhof) entnommen hatte. 
In dem sogenannten Confessionale, welches die Verhör-Pro- 
1) Lersners Angaben (II Appendix S. 235) sind unrichtig und beruhen 
wahrscheinlich nur auf denen Sandrarts. 
*) Dürer verehrte dem Nürnberger Rathe 1526 seine berühmten zwei 
Tafeln, Petrus und. Johannes, Paulus und Marcus darstellend. Baader ver- 
zeichnet eine grosse Anzahl von dergleichen Verehrungen. Auch Musiker er- 
hielten für ihre dem Rath überreichten Compositionen eine Gratification, z. B. 
der Componist Valentin Hausmann, als er „ethliche Cantiones dedicirt (Lersner IT, 
EB. II Cap. VS. 18). Der Capellmeister Johann Andreas Herbst, geb. 1588 zu 
Nürnberg, von 1628 bis gegen 1640. in Frankfurt, später in Nürnberg thätig, 
widmete dem Frankfurter Rath seine Musica Practica Sive Instructio pro 
Symphoniacis (eine Gesangsschule „auff jetzige Italienische Manier“); auf dem 
Vorsetzblatt des in Schweinsleder gebundenen Dedicationsexemplars in 4° steht 
handschriftlich: „Dieses Tractetlein ist Donnerstags den 12. May 1642 E. E. 
Rath praesentirt, Vnd der Author mitt 30 Reichsthalern remuneriret worden.“ 
3) In den Stadtrechnungen. von 1549 heisst es: „Joh. Sebolten Behamen 
vf des Rats Beschluss 12 Taler verert für die gemahlt Tafel, so oben in der 
alten Ratstuben angehefft vnd mit Reimen verfasst ist.“ (Gwinner, Kunst und 
Künstler in Frankfurt a. M. S. 65). . 
*) Nach dem Bürgerbuch Fol. 117 lautet der Beschluss: „Meister Sebolten 
Beham sol man für die erenpfort, so er einem Erbaren Rat zum newen Jar 
yeschenckt, so gut als 12 taler verehren.“ (Gwinner, Zusätze und Be- 
richtigungen S. 6).
	        
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