Objekt: Geschichte der Stadt Nürnberg von dem ersten urkundlichen Nachweis ihres Bestehens bis auf die neueste Zeit

— 632 — 
sein eigener Vorteil mit sich brachte, den Papst wie auch früher schon 
aus eigenem Antrieb um die Gewährung eines Ablasses anzugehen, 
der ihm denn auch im Jahre 1517 zu Gunsten des Neuen Spitals 
und des Sondersiechenalmosens durch eine Bulle Papst Leo's X. be— 
willigt wurde. Was heute eine Kirchen- oder Wohlthätigkeitslotterie, 
war damals der Ablaß.“) 
Im allgemeinen zeichnet den Rat bereits vor Einführung der 
Reformation eine dem krassen religibsen Aberglauben abgeneigte, ver⸗ 
hältnismäßig freie Gesinnung aus. So achtete er darauf, daß die 
Wallfahrten zu heiligen Orten und Gnadenbildern in und um Nürn— 
berg nicht überhand nähmen. Eine Martersäule, die im Jahre 1516 
von einem Fuhrmann bei Hartmannshof im Pflegamt Hersbruck auf— 
gerichtet worden war, zu der ein großer Zulauf stattfand, ließ er 
heimlich enffernen. Im Jahre 1489 entstand ein „Geschrei“ in der 
Stadt, daß in der Jakobskirche an der Wand unter einem Stein ein 
Heiliger liegen sollte, der die Hand aus dem Grabe streckte und viel 
Zeichen und Wunder verübte. Der Rat wandte sich an den Deutsch— 
ordenscomthur mit der Bitte diesem Unfug zu steuern, doch konnte er 
nicht verhindern, daß der Zulauf der Menge drei Wochen lang dauerte, 
bis endlich vonm Bischof von Bamberg jede Verehrung des Leichnams 
verboten werden mußte. Auch dem Schwindel der Dominikanermönche, 
die in Nürnberg eine ganze Reihe neuer weiblicher Heiligen, darunter 
auch eine, die seit vier Jahren ohne jede natürliche Speise nur vom 
Abendmahlsbrod lebte, auszurufen versuchten, trat der Rat aufs be— 
stimmteste entgegen. 
Wie die übertriebenen Mißbräuche der rechtgläubigen Kirche, 
wurden aber auch alle ketzerischen Reggungen vom Rate mit Strenge 
unterdrückt. So als im Jahre 1476 ein Hirt das „Pfeiferhänslein“ 
genannt in dem nahen Niklashausen über die allgemeine Brüderlichkeit 
der Menschen und wider die bisher bestehende Ordnung in Staat und 
Kirche predigte, verbot der Rat den Bewohnern der Stadt bei schwerer 
Strafe, dem aufrührerischen Ketzer, der eine unzählige Masse Volks 
um sich versammelte, zuzulaufen. 
Wie der gemeine Mann durch die Erlegung seines Ablaßgroschens 
Vergebung der Sünden zu erlangen hoffte, so war natürlich für den 
vornehmen Bürger, zumal den Patrizier der Stadt ein größerer Auf— 
wand vonnöten, wenn er des himmlischen Gnadenschatzes teilhaftig 
werden wollte. I Gorts. folgt.) 
—LKBREEX DV 
S ÛIQuàäAäàà Mnau Wul 
) Val. Roth, Friedr., Die Einführung der Reformation in Nürnberg 1517 
bis 1528. Würzburg, 1886, S. 56, ein Werk, welches für diese ganze Zeit besonders 
in Betracht kommt. 
9 
nungen u 
gußten. 
sen hi 
Jenchhe 
— 
set Gtedl 
set ein 
u der! 
haltame 
J dien 
jue her 
durer 9 
Halsfaht 
hornehn 
herr eb 
und ein⸗ 
dherliee 
hemnd 
pohl au 
enpfinge 
—8 
Fiet 
— 
herühmt 
hung fe 
sooßen 
hiacli 
Prusal⸗ 
mehr 6 
chitae 
in 15. 
Idenher 
— 
8 
U 
W 
4h 
b
	        
Waiting...

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.