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als überflüffig bezeichnet wurden. . Man nahın an, daß c3 genligen würde, wenn
nöglichft in der Nähe der Schlachthallen, etwa unter vorfpringenden Dächern,
Sechege oder Buchten vorgefehen würden und daß im Nebrigen das zur Schlachtung
aufgefaufte Kleinvieh in den Markthallen, falls nötig felbjt längere Zeit, von dem
Diarktvieh abgefondert eingeftellt bleiben kann. MYehnlich i{jt die Frage in Mün-
hen gelöft; dort ft mur eine Stallung für 144 Stück Großvieh errichtet, welche
zu zur vorübergehenden Unterbringung von Kleinvieh verwendet wird. Die
Schweine, deren längerer Mufenthalt im Schlachthof nicht für wünfcdhenswert er-
achtet wurde, find auf die Wartebuchten am Schweinefchlachthaus verwiejen.
Größere Heerden werden bis zur Schlachtung in den Verfaufshallen am Viehmarkt
aufbewahrt, Unter allen Unftänden wird für die Schlachthofanlage in Nürnberg,
wenn aus Gründen der Koftenerfparnis die eine oder andere diefer Stallumgen
nicht fofort erbaut werden will, der erforderliche Raum vorgefehen werden müffen,
wie e3 beifpiel&weife in Bremen gejchehen ift. Zunächft muß Übrigens die Crrich:
ung von Stallungen für alle Arten von Schlachtvieh beantragt werden und
iejem Yıutrage wird um jo mehr ftattzugeben fein, als grundfäglidh darauf zu
jalten ijt, daß alles auf dem BViehhof zur Schlachtung gekaufte Vieh nicht erft
uoch in die Stadt zu Stall gebracht werden darf, fondern fofort nach dem
Schlachthof zu Lberführen ift.
2. Die Stallung für Sroßvich wäre gegenüber der Schlachthalle für
Sroßvieh, durch eine Straße von 6—8 Mietern getrennt, zu erbauen. Da das
Sroßvieh unbedenklich, auch auf größere Entfernungen, getrieben werden kann,
"Do ergibt jich als qünftigjte Lage die Stellung des Gebäudes unmittelbar a die
Mothenburger Straße.
3, Die Stalung Joll mindejtenzs Raum zur Sinftellung von 60 Stüd
Sroßvieh bieten und foll die Möglichkeit der Vergrößermig 1n’3 Auge gefaßt
werden. Von den zum Schlachten beftimmten VichH werden allerdingsS mindeftens
vier Fünftel Jofort nach erfolgtent Staufsabichluffe oder doch Wwenigitens noch am
Tage des Kaufes gefchlachtet und es wird ich darin au in Zukunft feine
Menderung ergeben. Die Haupttchlachttage für SGroßvieh ind Miontag, Mittwoch
und Sreitag. Das an den erften drei Tagen der Woche zur Schlachtung kfonız
nende GroßviehH wird wohl nur in AusSnahnöfällen erft noch in den
Stalungen des SchlachthHofeS eingeftellt, e& wird fajlt durchgängig auf den an
diefen Tagen im Biehhofe ftattfindenden MRindviehmärkten gekauft und dam fofort
zefchlachtet. & braucht deshalb bei Anlage der Stallung Hauptfächlich nur der
'enige Teil des Schlachtviehe@3 Derlickfichtigt zu werden, welcher in der Teßten
Dülfte der Woche zur Schlachtung fommt, und reicht fomit der Stall für das
Bebürfuis der Gegenwart und nächften Zukunft vorausfichtlidh ans, wenn er
Kaum zur Sinftellumg von 60 Stück Grofßvieh bietet. Nach den Angaben der
Yerren Borfteher des hHiefigen Ochfenmeßgervereines bleiben in den Ställen der
Yiekger jebt wöchentlidh im höchften Falle 40 Stück Cchfen ftehen; rechnet man
hiezu uch 20 Stüd Stiere, Kühe und Itkinder, die nicht Jofort zur Schlachtung
gelangen, fo ergibt fich obige Bedlürfnisziffer. Das Programm von 1880 nimmt
50 Stück GroßviehH an. Die vorgefchlagene MehHrung berückfichtigt die feitherige
Steigerung des IJahresverbrauchsS. Im neuen Leipziger Projekt i{t ein Stall Für
30 Stücd GroßviehH vorgefchen; der Schlachtftall in Hanıuover bietet Nauym für
120 Stück, foll aber nie ganz auSgenäüßt werden.
4. Die Stallung foll ihre Beleuchtung möglidhft nur vom Schlachthofe
zug erhalten und follen Fenfter nach der Öffentlichen Straße nur da angebracht
werden, wo fie zur Beleuchtung des Stalles unbedingt nötig find.
5. Der Boden -foll mit Kiinkfern belegt werden und ift für ausreichende
Kanaliation, Mentilativon und GSasbeleuchtung zu joraen. Auch it Mailer zum