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Vorstehende
Tage mit der
Wirksamkeit.
8
17.
Gebührenordnung tritt am gleichen
Vieh- und Schlachthofordnung in
Genehmigt gemäß Art. 159 Ziff. 6 der Ge—
meindeordnung für die Landestheile diesseits des
Rheins durch hohe Regierungsentschließung vom
7. Juli 1892.
Nürnberg, den 22. Juli 1892.
Stadtmagistrat.
Dr. Schuh.