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gemacht werden, welche Arbeiten ein ihnen beigegebener
Sekretär besorgt. Eine andere Behörde ist das königliche
Handelsgericht, das in gewichtigeren Fällen, wo Zeugen—
verhöre, Eidesabnahmen ꝛc. nöthig sind, entscheidet. Es
besteht aus einem Direktor, einem rechtskundigen Assessor,
vier Assessgpren aus dem Kaufmannsstande, einem Protokol—
listen und einem Boten. Letzte Instanz ist das königliche
Handelsappellationsgericht, zusammengesetzt aus dem Kreis⸗
und Stadtgerichts-Direktor, drei rechtskundigen Assessoren
und fünf Assessoren aus dem Handelsstand. ⸗
Vor Zeiten hatte Nürnberg mehrere Märkte, auf de⸗
nen wohl ein recht eigenthümliches Volkstreiben geherrscht
haben mag, so den Weinmarkt, wo jede einzelne Landes⸗
sorte auf einem eigenen Stand verkauft wurde. Auf dem
Plattnermarkt konnte man Harnische und dergl. kaufen; der
Roßmarkt, der Milchmarkt, der Kälbermarkt, der Korn—
markt u. a. Gegenwärtig besitzt Nürnberg das Recht drei—
mal im Jahre größere Messen zu halten, am Sonntage
nach Neujahr, an Ostern und an Egydien. Diese Messen
finden auf der Insel Schütt statt und wenn sie auch den
Messen anderer deutschen Städte weit an Bedeutung nach—
stehen, so bringen sie doch viele Käufer aus der Umgegend
nach Nürnberg. * Der Christmarkt ist auch eine gute Zeit
für die Nürnberger Lebküchner, Spielwaarenhändler u. dgl.
Die Vorstadt Wöhrd hält jährlich vier Märkte, einen am
Sonntag nach Advent, einen im Mai, einen am Pfingst⸗
montag und einen im August, welche hauptsächlich von
Landleuten besucht sind. An den verschiedenen Kirchweihen