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Darbietung soll ein Fremder ja nicht unbenützt lassen. —
Bedeutende Handlungshäuser sind unter andern: Platner,
Kalb, Klett, Bestelmeyer, Wiß, Elerikus, Cnopf, Fendler und
Tomp., v. Forster, Fuchs, Hammerbacher, Lödel und Merkel—
Mayer, Paraviso, Riemann, Roth und Rau, Toussaint u. a.
Im Ganzen darf man ohne Wagniß des Irrthums behaupten,
daß eine recht solide Handelswirthschaft in Nürnberg als die
Bedingung erkannt wird, durch die man mit ehrlichem Namen
Existenz und Wohlstand sichert. Einzelne entgegengesetzte
Faälle stoßen diese Wahrheit nicht um. Das nahe Fürth,
das mit israelitischen Handelsleuten übersetzt ist, macht zwar
billigere Waarenpreise, allein Viele behaupten, man thue
dennoch besser, den Bedarf in Nürnberg um einige Kreutzer
theurer zu kaufen, da man dann auch besser bedient sey.
Der Handelsstand hat eine eigene Verfassung. Vier
angesehene Kaufleute (Marktvorsteher) bilden den Vorstand,
und zwölf andere (Marktadjunkten) unterstützen sie in der
Vertretung und Wahrung aller Interessen des gesammten
Handelsstandes; sie sind das Organ, durch welche das Kreis—
und Stadtgericht, die Mauth, der Magistrat u. s. w. ver—
handelt; Niederlassungen, Anstellung von Sensalen, Mäk—
lern, Güterbestättern begutachten sie und unterhandeln und
entscheiden in Klagfällen, in welche Fuhrleute verwickelt
sind, überhaupt in Prozessen, die durch summarische Ver—
handlungen in's Reine gebracht werden. Bei ihnen sind
auch die Firmen, Unterschriften und Siegel der Nürnber—
ger Handlungshauser eingetragen und aufbewahrt, müssen
die Anzeigen von Handelsverbindungen, Trennungen u. s. w.
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