Objekt: Preussens Politik in Ansbach-Bayreuth

2.179 — 
berg liess die. Geiseln frei. Die Landeshoheit bis an die 
Thore Dinkelsbühls verblieb Friedrich Wilhelm. 
Der Fürst von Hohenlohe-Ingelfingen wünschte in 
seiner Doppelstellung als preussischer General und als 
Landesherr! Zwistigkeiten seiner Beamten mit den könig- 
lichen Behörden zu vermeiden. 1785 hatte der Markgraf 
mit den hohenloheischen Linien Verträge abgeschlossen, 
lie ihnen die Rechte über ihre in den Fürstentümern 
wohnenden Unterthanen zusprachen. Die Verträge waren, 
weil ohne Bestätigung des Kurhauses, nach preussischer 
Auffassung nichtig. Hardenberg, der zufolge seiner 
Instruktion vom ı2. April mit Hohenlohe sobald als 
möglich einen Vergleich vereinbaren sollte, hatte da- 
gegen um so weniger etwas einzuwenden, als er 
in allernächster Zeit der Unterstützung der Truppen be- 
durfte und hiefür des Einvernehmens mit dem Fürsten 
nicht entraten konnte. Ausserdem erhoffte er durch das 
Abkommen eine günstige Beeinflussung der öffentlichen 
Meinung. Er wollte die Stände ins Unrecht setzen, die 
ihm bisher vorgeworfen hatten, er weiche einer Purifikation 
aus, und sich auf seine weitgehenden Forderungen berufen 
konnten. Am 1ı9. Juni kam er in Begleitung des Generals 
Heymann nach Ingelfingen. Am folgenden Tage 
wurden die Streitigkeiten mit Hohenlohe-Neuenstein 
veigelegt, worauf am 22. die Unterzeichnung erfolgte.? 
Hardenberg sorgte wenigstens vor, den Eindruck seiner 
Schritte zu mildern. Den Wert von Presse und Flug- 
1. Er war seinem am 13. Febr. 1796 verstorbenen Vater 
als Fürst gefolgt: Promemoria Zwanzigers an den Kreis d. d. Nürn- 
verg 20. Febr. 1796; R. XL 20 A, 
2. Tageb.; Bericht Hard. vom 30. Juni 1796. — Der Vertrag 
d. d. Ingelfingen 21. Juni 1796 ist bei Hänlein und Kretschmann: 
Staatsarchiv I, 231 ff. gedruckt. — Die Linie Hohenlohe-Neuenstein 
zerfiel in vier Zweige: Oehringen, Ingelfingen, Langenberg, Kirchberg.
	        
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