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berg liess die. Geiseln frei. Die Landeshoheit bis an die
Thore Dinkelsbühls verblieb Friedrich Wilhelm.
Der Fürst von Hohenlohe-Ingelfingen wünschte in
seiner Doppelstellung als preussischer General und als
Landesherr! Zwistigkeiten seiner Beamten mit den könig-
lichen Behörden zu vermeiden. 1785 hatte der Markgraf
mit den hohenloheischen Linien Verträge abgeschlossen,
lie ihnen die Rechte über ihre in den Fürstentümern
wohnenden Unterthanen zusprachen. Die Verträge waren,
weil ohne Bestätigung des Kurhauses, nach preussischer
Auffassung nichtig. Hardenberg, der zufolge seiner
Instruktion vom ı2. April mit Hohenlohe sobald als
möglich einen Vergleich vereinbaren sollte, hatte da-
gegen um so weniger etwas einzuwenden, als er
in allernächster Zeit der Unterstützung der Truppen be-
durfte und hiefür des Einvernehmens mit dem Fürsten
nicht entraten konnte. Ausserdem erhoffte er durch das
Abkommen eine günstige Beeinflussung der öffentlichen
Meinung. Er wollte die Stände ins Unrecht setzen, die
ihm bisher vorgeworfen hatten, er weiche einer Purifikation
aus, und sich auf seine weitgehenden Forderungen berufen
konnten. Am 1ı9. Juni kam er in Begleitung des Generals
Heymann nach Ingelfingen. Am folgenden Tage
wurden die Streitigkeiten mit Hohenlohe-Neuenstein
veigelegt, worauf am 22. die Unterzeichnung erfolgte.?
Hardenberg sorgte wenigstens vor, den Eindruck seiner
Schritte zu mildern. Den Wert von Presse und Flug-
1. Er war seinem am 13. Febr. 1796 verstorbenen Vater
als Fürst gefolgt: Promemoria Zwanzigers an den Kreis d. d. Nürn-
verg 20. Febr. 1796; R. XL 20 A,
2. Tageb.; Bericht Hard. vom 30. Juni 1796. — Der Vertrag
d. d. Ingelfingen 21. Juni 1796 ist bei Hänlein und Kretschmann:
Staatsarchiv I, 231 ff. gedruckt. — Die Linie Hohenlohe-Neuenstein
zerfiel in vier Zweige: Oehringen, Ingelfingen, Langenberg, Kirchberg.