Volltext: Nürnberg im Mittelalter (3. Band)

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SS, 37 .. Q: sancte s/alt sanctae, 
S. 32: Die Aufnahme des Rabbiners Meir von. Frankfurt scheint 
mit den Zwistigkeiten zwischen der Nürnberger Judengemeinde und 
dem Rothenburger Rabbiner Mendel (S. 229, 231) ZI ZUSAMMEN- 
hang zu stehen. Am 4. April 17587 war das Ratsverbot ergangen, 
Nürnberger Judenkinder bei Mendel unterrichten zu lassen, am 20. 
Juli wurde Meir in Nürnberg aufgenommen. Seine Steuerzahlung 
begann Michaelis 7383. HFür den Michaelis 1584 fälligen und 
weiterhin schuldig werdenden Zins bürgten Veyfellein, der Sohn 
Jekels von Ulm, und Veyfelleins Schwager Isak von Strassburg 
(S. 32). Die eine Zahlung Veyfelleins qwurde auch wirklich ge- 
leistet. und im Jahresregister besonders vermerkt (S. 244). Veyfellein, 
zugleich Schwiegersohn des Isak von Aichach, war aber gerade 
in den Streit mit dem Rothenburger Rabbiner Mendel ver- 
wickelt (S. 229 Anm), sodass sich sein Interesse für den Nürn- 
berger Rabbiner Meir leicht erklären lässt. Für den Zins, den 
Rabbiner Meir Walpurgis 1385 zahlen sollte, bürgte Isak von 
Strassburg noch ein Mal allein 1385 April 21. Die Zahlung ist 
auch seitens Tsaks erfolgt, eine besondere Eintragung In das Jahres- 
register geschah jedoch dieses Mal nicht. Isak von Strassburg, der 
damals zugleich sein Bürgerrecht absagte, blieb noch einige Monate 
in Nürnberg, im Juni 1385 wurden ihm 1000 Gld. abgenommen 
(S. 257). Rabbiner Meir hat zohl noch 1385 Nürnberg verlassen, 
in nächsten allgemeinen Teiding von 1388 suchen wir seinen Namen 
vergebens. — In Frankfurt am Main begegnen uns gegen Ende 
des 14. Jahrhunderts zwei Rabbiner Namens Meir: Meir von 
Nordhausen und Meir von Erfurt. Meister Meyer von Northus 
steuert nach Angabe der Frankfurter Rechenbücher 1385-1392: 
Kriegk, Frankfurter Bürgerzwiste S. 429, 551. Von seinen Söhnen 
werden Ismahel 1786-1702 (Kriegk 550) und Simon 7797-2794 
(Kriegk 553) genannt. Auf dieses Meyers Frankfurter Wirksamkeit 
bezieht sich auch ein. Aufnahmebrief des Josef von Miltenberg, dem 
Erzbischof Adolf I. von Mainz 1385 die Freiheit zugesteht, dass 
er nur vor dem Erankfurter Judenmeister Meir von Nordhausen 
verklagt werden könne (Würzburg, Kel. Kreisarchiv: Mainzer In- 
grossaturbücher XT, 116%). AHFrüher finde ich genannten Meir in 
Köln, wo er 1377 Juni 3 als Steuerzahler aufgenommen Wird : 
Anno domini millesimo CCCMoLXX septimo ipso die Erasmi
	        
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