Volltext: Die Brandenburgisch-Nürnbergische Kirchenvisitation und Kirchenordnung

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jefolgung der getroffenen Anordnungen, eine ganze Reihe von „Mess- 
oriestern“ wird uns namhaft gemacht und zugleich deren skanda- 
löses Treiben geschildert, welchem die Superattendenten ohnmächtig 
zuschauen mussten, da sie an den Statthaltern in Ansbach sehr 
wenig Hinterhalt fanden. Ja der Superattendent Phil. Getreu von 
Oberzenn musste seine Inspectionen einstellen, wollte er nicht Gefahr 
laufen, sein Leben zu verlieren!), Dieses langsame Durchdringen der 
getroffenen Anordnungen darf uns nicht zu sehr Wunder nehmen, denn 
lie Pfarrer kannten die doch so tief eingreifende Neuordnung aus- 
schliesslich aus der kurzen Unterweisung durch die Visitatoren, der 
Markgraf wollte ja von dem Druck der Kirchenordnung nichts wissen, 
um den schwäbischen Bund und die mit diesem verbundenen Gegner 
aller Neuerung nicht noch mehr gegen sich aufzureizen. 
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Ill. Der schwäbische Bund. 
Was Spengler vorausgesehen hatte und nach den Erfahrungen, 
welche die Reichsstadt erst in jüngster Zeit mit Bischof Wigand ge- 
legentlich der Änderungen der Ceremonien gemacht hatte, leicht voraus- 
sehen konnte, traf ein — die durch die Visitation geschädigten Bi- 
schöfe wandten. sich klagend an den schwäbischen Bund. Die Visi- 
:ation musste den schärfsten Widerspruch erregen, denn durch. sie 
hatte man sich ausserhalb der bischöflichen Jurisdietion gestellt, und 
damit bei dem Wesen des Katholizismus ausserhalb der Kirche; ‚jetzt 
war der Bruch erst völlig vollzogen. Osiander spricht dies aus in 
seinem Gutachten, wie man die Visitation verteidigen könne*): „ich 
habe kein Zweifel, diese fürgenomene Visitation ist denn pabstischen. . 
an ir selbs nicht so beschwerlich Vnnd erschrecklich, als von wegen 
des, das vermutlich hernach volgen mag, yvund soll“. Und davon 
abgesehen' war es eine offenbare Rechtsverletzung, wenn die Landes- 
herren Pfarreien, in denen sie das jus patronatus nicht besassen, 
visitierten und damit die kirchliche Oberhoheit sich anmassten. 
Schon anfangs Juli 1528 lief bei der Bundesversammlung zu 
1) Näheres bei Bossert a. 3. 0. 
2) Spenglers Manuseriptband.
	        
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