Volltext: Verwaltungsbericht der Stadt Nürnberg für das Jahr 1916 (1916 (1919))

Gesundheitswesen 
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Im weiteren Vollzuge der ergangenen Anordn j 
Metallgegenständen für Heereszwecke wurden zunächst e —— n 
kessel und Deckel der 2 großen Dampfkochkessel von 290 und 1901 eedenden Iu 
genommen und durch solche aus verzinntem Schmiedeeisen ersetzt. Daneben ene, 
Frößere Anzahl enteigneter Gegenstände aus Kupfer abgeliefert. Alle seit dem Vorjahre bis zum 
Schlusse des Berichtsjahres eingelieferten Metalle brachten einen Gesamterlös von 13 077,06 M&M. 
G artenangtagen. Der Anbau der bereits im vorjährigen Bericht erwähnten 
Rasenflächen der Anstalt lieferte einen Ertrag von 90 Ztr. Kartoffeln. 
Belegung. Die Zahl der Krankenbetten betrug 1814. Auf Saalkranke kamen 
1264, auf Privatkranke 28, auf das Epidemienhaus 22. In der Gesamtbettenzahl sind 128 
Betten der heizbaren Liegehallen als Notbehelf bei etwaigem außergewöhnlich hohen Kranken— 
stand enthalten. 
Von den Betten für Saalkranke treffen zur Zeit 518 (490) auf die chirurgische 
Abteilung (D), 517 (540) auf die beiden medizinischen Abteilungen EIu. IIꝰ)), 158 (158) 
auf die Abteilung für Geschlechts— und Hautkranke (III), 76 (76) auf die Nerven- und Geistes— 
krankenabteilung (IV). 
Anlagekosten. Die aus dem Anlehen für das städtische Krankenhaus aufgewendeten 
Summen betrugen bis zum Schlusse des Berichtsjahres 5517920 M. Es treffen hiernach 
bei der Gesamtbettenzahl 1314 auf ein Bett rund 4199 MA, ohne Berücksichtigung der in den 
heizbaren Liegehallen stehenden 128 Betten, 4653 „6. Die gesamte überbaute Fläche beträgt 
21353 qm. 
Verpflegungskostensätze. Auf Grund des Artikels 13. des Armengesetzes 
vom 21. August 1914 hat die Regierung von Mittelfranken, Kammer des Innern, mit 
Entschließung vom H. Dezember 1915 den Verpflegungssatz, der nach dem Gesetz über den 
Unterstützungswohnsitz 830 Abs. III, IV für die Ersatzansprüche der Armenverbände maßgebend 
ist, für das städtische Krankenhaus mit Wirkung vom lJl. Januar 1916 auf 2.50 M für Kopf 
und Tag festgesetzt. 
Des weiteren wurden durch Beschlüsse der beiden städtischen Kollegien vom 1. und 
12. September 1916 die Verpflegungskostensätze des städtischen Krankenhauses für den Kopf 
und Tag mit Wirkung vom 1. Oktober 1916, wie folgt, festgesetzt. 
A. Kranke der allgemeinen Abteilungen (Saalkranke). 
1. Für Erwachsene (mit Ausnahme der auf Kosten der Armenverbände Untergebrachten) 
a) Einheimische 4 46, b) Auswärtige 4,50 M6 (seither 3,50); 
2 Für Kinder (mit Ausnahme der auf Kosten der Armenverbände Untergebrachten) 
und zwar 
bis zum vollendeten 3. Lebensjahre 3) Einbeimische 1.50 M. b) Auswärtige 2 6 
(seither 14); 
im 4. bis zum vollendeten 13. Lebensiahre a) Einbeimische 2,50 M, b) Auswärtige 
3 M (seither 2 M); 
Süuglinge, die sich in Begleitung der Mutter befinden, wie bisher, ohne Kostenberechnung. 
B. Privatkranke GVerpflegung in einem gesonderten Bau — soweit Platz 
vorhanden — und Verabreichung besonderer Kost). 
1. In einem kleinen Zimmer a) Einheimische7 A, bp) Auswärtige 8 46 (seither 6 ): 
2. In einem größeren, für 2 Betten zur etwaigen Unterbringung einer eigenen 
Pflegeperson berechneten Zimmer a) Einheimische 9 MA, bp) Auswärtige 10 M (seither 8 46): 
Kostenentschädigung für eine eigene Pflegeperson 64 (seither 4 46).
	        
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