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gegen das Gesetz mit einer achttägigen Haft in einsamer
Zelle zu büßen habe.
Martin klagte weder über den Spruch, der nur des
Gesetzes Willen vollstreckte, noch grämte er sich herbe
darum, daß ihm die Botschaft des königlich portugiesischen
Leibarztes an dessen Vetter zunächst so unwillkommenen
Lohn eingetragen hatte. Die Woche in der Zelle brachte
ihm in den Augen der Mitbürger nicht Schmach noch
Schande, da er nichts Unehrenhaftes vollbracht, sondern
nur in jugendlichem Überschäumen einer Sitte nicht ge—
achtet hatte. Der Rat verstattete ihm vierzehn Tage Auf—
schub für die verhängte Buße, da er just für sein väterlich
Geschäft noch eine wichtige Angelegenheit mit dem Herrn
Bartholomäus von Eyb in Frankfurt verhandeln mußte.
Es war später kaum nötig, daß Bernhard Walther seinen
jungen Freund um den kleinen Unfall mit fröhlichen
Worten zu trösten versuchte.
Nachdem Behaim seine Geschäfte in Frankfurt ge—
ordnet, darauf seine Haftwoche verbüßt hatte, ging es an
die Auseinandersetzung mit seiner Familie. Onkel Leon—
hard, der die Stelle des Familienhauptes einnahm, er—
klärte sich nach längerem Sträuben nunmehr mit des Neffen
Plan einverstanden; Martin verlangte aus dem väterlichen
Nachlaß vorläufig eine ganz geringe Summe, mit der er
bis zu seiner Ankunft in Portugal auskommen konnte.
Mit den Segenswünschen der Seinen verließ er gegen
Ende des Jahres 1483 zum zweitenmal seine Vaterstadt,
um sich zunächst wieder nach Antwerpen zu begeben. War
diese Art zu reisen auch nicht räumlich die schnurgeradeste
Route, so blieb der Weg über Antwerpen nach Lissabon
doch zeitlich der kürzeste. In seinen Koffern führte Be—
haim diesmal alle die Sachen mit, von denen er dem