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VI. K. B. MINISTERIEN.
11. Eine Tafel: Wald- und
rlusskarte von Bayern.
Bücher: Anleitung zur Auf-
schlussertheilung über das
Hagelversicherungsgesetz vom
13. Februar 1884; Unterwei-
sungsakt für die Gemeinde-
behörden, Statistik über die
Hagelempfindlichkeit der ver-
sicherbaren Fruchtgattungen ;
Verzeichniss der beeidigten
Sachverständigen; Verzeich-
niss über die Flächeninhalte
der einzelnen Gemeinden des
Königreiches mit Angabe über
lie Benützungsart der Boden-
läche.
Die Anstalt beruht auf dem Ge-
setze vom 13. Februar 1884; die
Verwaltung ist der kyl. Brandver-
cherungs-Kammer übertragen.
Die Grundlagen der Anstalt sind:
Freiwilligkeit des Beitritts ohne Aus-
schluss der Privatkonkurrenz, Ver-
mittlung der Anträge durch die Ge-
meindebehörden, fester Beitrag ohne
Nachschussverbindlichkeit, Beitrags-
abstüufung nach der örtlichen Hagel-
vefahr in 16 Gefahrsklassen, Ein-
nebung des Beitrages nach der Ernte
m Oktober, geringe Verwaltungs-
kosten durch den Anschluss an die
Gebäude - Drandversicherungsanstalt,
Beitragsermässigung in Jahren mit
Beitragsüberschuss, Selbstbhestim-
mungsrecht der Gemeinden für die
versicherungszulässigen Erntewerthe
auch den Örtlichen Ertragsverhält-
Qissen, Schadensschätzung durch ein-
zeschworene praktische Landwirthe,
Bestellung cines Anstaltsausschusses,
zewählt durch den Landrath aus
der Zahl der Anstaltsmitglieder,
Führung der Kassengeschäfte durch
App kel. Bank.
Die Anstalt hat ein Stammkapital
on I Million Mark, dessen Zinsen
n den Reservefond fliessen, und
yezieht einen jährlichen Staatszuschuss
On 40000 Mark.
Ende 1895 war die Mitgliederzahl
22000, die Zahl der versicherten
arundstücke 1205000, die Ver-
UcCherungssumme 140 Millionen, der
Reservefond 2130000 Mark.
Versicherungsbeitrag1895 : 1671000
\lark, Entschädigung I 450000 Mark.
xesammte Hagelentschädigung seit
lem Jahre 1884 beträgt q'/2 Millionen
\Tark.
An Beitragserleichterungen wurden
jisher 390000 Mark gewährt.
Der Reservefond darf bis zu einem
Vierte] seines Bestandes herangezogen
verden, wenn Beitrag und Staats-
zuschuss zur Zahlung von 80 Prozent
les eingeschätzten Schadens nicht
iusreichen.
c) Pläne und bildliche Dar-
stellung alter im Verschwinden
vegriffener kulturhistorischer
Bauweisen der bayerischen
Volksstämme.
)57 Tafeln mit Darstellungen
ılter charakteristischer Ge-
väude,
Die besanderen Merkmale alter
Kultur in Kleidung, Wohnung und
Zewirthschaftung werden immer mehr
‚erwischt. Wie die Kenntniss der
Sleidung unserer Vorfahren durch
zetreue Abbildung erbalten wird, ist
s angezeigt, die Erinnerung an die
rüher ortsüblichen, nun im Ver-
chwinden begriffenen alten Wohn-
ınd Wirthschaftsgebäude durch Ab-
üldung festzuhalten und deren Kennt-
uss der Nachweit zu überhiefern.
solche Gebäude in Plan zu legen
ind für kulturhistorische Studien zu
‚ammeln, hat die kgl. Prandversiche-
-unes-Kammer begonnen.
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