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Richtigstellungen. 
Seite XV, Nr. 68 letzte Spalte. Der Eintrag „ßZu Nr. 68 81“ gehört zu Nr. 69. 
Seite XXIV, Nr. 133, Spalte 3. Der Betreff lautet hier richtig: Satzungen 
für das Leihhaus.“ 
Seite 15, Zeile 12. Statt „I1 bis 1 Uhr“ muß es heißen „11bis 1UuHhr.“ 
Seite 184. Die Vorschrift Nr. 59 wurde auf grund des Artikels 94 des Polizei— 
strafgesetzbuches erlassen. 
Seite 202. Die Überschrift von Nr. 70 lautet richtig: „Anzeigepflicht bei 
Feuerarbeiten.“ 
Seite 430. In der Überschrift von Nr. 125 muß es heißen „Gas“ statt „Leucht⸗ 
gas.“ 
steaitbibheweie) 
Nürnbero
	        
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