Volltext: Ortspolizeiliche Vorschriften und örtliche Satzungen der Stadt Nürnberg

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Abladen — Abräumen 
Seite 
Abladen von Gegenständen auf 
Straßenbahngeleisen... .144 
von Meßgütern... 2852 
—, von Schnee und Eis18580 
Abladeplätze für Schnee und Eis 150 
Ablaßventil bei Abortanlagen mit 
Klärung usp.. . 
Ablauf von Abwasser, meteorischen 
Niederschläg. usw. über die Grund⸗ 
stücksgrenzen, Kanalisierung in 
solchem Falle. .4178 
Ablauföffnung, Verschluß derselben 
bei Spülaborten... .. 51 
Ableitung öffentlicher Wasserläufe 195 
— von Aborten, Pissoiren und 
Fäkalien.. 247 
— von Wasser..... 133, 154 
Abmefssen des Holzes auf dem Holz⸗ 
markte48327 
Abnahmeprüfung bei elektrischen 
Anlagen. 442 
— der Personenaufzüge. 248 
Abortanlaggen...47 
— bei Neubauten. .235 
Abfuhr des Grubeninhaltes. 54 
Ableitung von Harn aus Ställen 
in Abortgruben.118389 
Abortschüsseln und Wasserver— 
ichlüsse zwischen diesen und den 
Fallrohrenn. .63 
Abortsitze und Verschluß derselben 48, 52 
Abtrittfässer, siehe Tonnen 
Anlage außerhalb der Umfassungs— 
mauern. —5. 498 
Anordnung der Einlegung oder 
Abänderung derselben .. .. 53 
Anordnung der Grubenräumung 57 
Ausbesserung und Abänderung 
von Gruben, Anzeigepflicht 49 
außerordentliche Maßregeln .. 57 
Beitreibung der Räumungsge— 
hührenn.. *. 
Beseitigung gesundheits-, reinlich— 
keits⸗ ünd sicherheitswidriger Zu— 
tände .. 5. 52* 
Besteigung derselben. 66 
Desinfektibn derselben.. .. 57 
Entleerung der Gruben durch aus⸗ 
chließlich hiezu bestellte Personen 54, 60 
Entleerung der Gruben durch 
Ausschöpfen und Gebühren hiefür b4, 62 
Entleerung der Gruben und Ab— 
fuhr .. . 6533, 60 
Entleerung, des Grubeninhaltes 
auf Grundstücke, in Kanäle usw. 55 
Fntlüftung derselben 51 
Seite 
Abortanlagen, Erfordernis polizei⸗ 
licher Genehmigung zur Her⸗ 
stellung und Veränderung 2483 
Erfordernis solcher für jede Fa— 
milienwohnung..... . 47 
Fahren der Abfuhrwagen durch 
den Steinbühler Tunnel .. 117 
Fehlen des zeitweisen Aufstaues 
des Grubeninhaltes.. .. 65 
Grubenentleerung als Gemeinde— 
anstalt.... 439 
Grubensysteme.... . . AAff. 
Haftung für Entleerung der 
Bruben.. —7386 
derstellung, Lage und Entlüftung 
der Abtrittrohre.. .. , 51 
herstellung solcher bei Neu⸗ und 
Umbauten. 47 
in Gast⸗ undSchankwirtschaften 341, 8342 
im Marfeld und in der Rosenau, 
Verunreinigung derselben. .147 
mit beweglichen Tonnen (sosses 
mobiles) . 409 
mit Klärung, Überlauf und zeit⸗ 
weisem Aufstaue des Grubenin— 
haltes... . 50, 64, 66 
mit Torfmullstreuung.... 50 
mit Wasserspülung....63 
Neuanlage derselben. . . 48, 63 
zffentliche, Verunreinigung der⸗ 
elben. . . 4148 
oneumatische Entleerungsweise 
uind Ausnahmen.. .. 447, 64 
pneumatische Entleerungsweise 
und Gebühren hiefür .. 497 
Räumungszeit und Ausnahmen 66 
Rechnungsstellung über Räumung 
derselben ........ . 62 
Rohre und Sitze .. 681 
Trennung nach Geschlechtern in 
— 
Ueberwölbung, Fundierung und 
Bröße der Gruben.. 11419 
Untergrund, Wände, Innenfläche 
und Sohle der Gruben . .. 68 
Verbindungskanäle zwischen den 
Bruben und städtischen Kanälen 62 
Verbot der Ableitung in Dung⸗ 
stätten, Kanäle und Gewässer. 97 
Verbot, für Räumung derselben 
höhere Gebühren zu beanspruchen 61 
Verpflichtung der Entleerungs⸗ 
anstalten. . .. 61 
— zeitweiliges Räumungsverbot. 67 
Apräumen der Brandfstellen .. 229 
oon Dächern, Schutzvorrichtungen 
zdiebeins. 139 
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