Volltext: Ortspolizeiliche Vorschriften und örtliche Satzungen der Stadt Nürnberg

— 20 — 
18. Sonntagsruhe in Maskenkleiderverleihgeschäften; 30. Januar 1901. 
der Gewerbeordnung, dann auf Grund der 88 26 und 28 der 
Ministerialentschließdung vom 14. März 1895 genehmigt, daß an 
Sonn- und Festtagen während der Karnevalszeit im Gebiete der 
Stadt Nürnberg die Maskenkleiderverleihgeschäfte ihre Gehilfen, 
heaw. Gehilfinnen bis zu 10 Stunden beschäftigen dürfen. 
Weitere Bestimmungen über die Sonntagsruhe im Handelsgewerbe und 
in der Industrie sind insbesondere enthalten in: 
der Reichsgewerbeordnung, W 
der bayer. Ausführungsanweisung vom 14. März 1895, die onntagsruhe 
in —S Handwerks⸗ und Bergbaubetrieben betreffend (Minifterial-⸗ 
amtsblatt Seite 107 ff. Amtsblatt Nr. 39 Seite 97 ff.), 
der Bekanntmachung des Reichskanzlers vom 5. Februar 18968, Ausnahmen 
von dem Verbote der Sonntagsarbeit im Gewerbebetriebe betreffend nebfi 
Erläuterungen, 
der Regierungsentschließung vom 20. März 1895 — Kreisamtsblatt Seite 39 
— die Sonntagsruhe in industriellen und Handwerksbetrieben betreffend und 
nicht den Handel, wohl aber den Gewerbedetrieb 
a) im Fleischergewerbe, 
b) im Gewerbe der Köche, 
)Nin Bierbrauereien, Eisfabriken, gewerbl. Molkereien, Mineralwasserfabriken, 
d) in Blumenbindereien, 
e) in Gasanstalten und Elektrizitätswerken, 
) im Barbier⸗ und Friseurgewerbe, 
) im Gewerbe der Bekleidung und Reinigung, 
h) in Zeitungsdruckereien, 
i) in photographischen Anstalten, 
k) in Wasch⸗ und Bügelanstalten 
sowie die Zuständigkeit zur Gestattung von Ausnahmen für Betriebe mit 
unregelmäßiger Wasserkraft nach 8 Iotze Abs 1und 2 der Reichsgewerbe⸗ 
ordnung regelnd, 
der Regierungsentschließung pom 23. März 1895, Ausnahmen für Betriebe 
mit unregelmäßiger Wasserkraft betreffend, 
der Ministerialentschließung vom 30. April 1895, die Sonntagsruhe im 
Handelsgewerbe, hier Bezeichnung der tt i i 
Reichsgewerbeordnung —e—n westtage im Sinne des d oda der 
der Regierungsentschließung vom 27. Juni 1896, die Beschäfti ung von Arbeit 
an Sonn⸗ und Festtagen im Bäckerei⸗ und ————— aeeggtern 
der. Negierungsentschliegnng vom 27. Degember 1900 Amtsblatt 19001 Nr.2 
Seite 9), Zulassung von Ausnahmen für das Bader⸗, Friseur⸗ und Perrücken⸗ 
— zur Vorbereitung von Baͤllen Maskenkränzchen umd derai. 
XV 
—X 
Jede Le 
uus dem Ste 
die öf 
sst berboten. 
Von 
schauer Anzer 
ersolgte, in w 
Morgen zu 
se sih zur9 
die Le 
beschleunigur 
Zur Ar 
üicht dorhan⸗ 
Müchtet in 
ereignet hat. 
— 
zu erstatten 
—R zur 
inderter d 
Lleiderna 
) Erga 
. Ma hg 
deite A 
Abdruc heru⸗
	        
Waiting...

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.