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56. Straßenbahnbetrieb; 3. November 1908
III. Betrich.
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Die Fahrgeschwindigkeit darf folgende Höchstgrenzen nicht
übersteigen:
H) innerhalb der Ringmauern 12 Kilometer in der Stunde,
2) in der übrigen Stadt 16 Kilometer in der Stunde.
In der Fürtherstraße von der Dilherrstraße bis zur Stadt⸗
grenze sowie in denjenigen Straßen außerhalb des Stadtgrabens,
welche noch nicht beiderseitig mit Häusern bebaut sind, kann die
Geschwindigkeit bis zu 18 Kilometern in der Stunde gesteigert
werden.
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Zwölf Kilometer in der Stunde dürfen nicht überschritten
werden:
1) in der Gostenhofer Haupistraße,
2) bei der Fahrt durch die unter der Eisenbahn hinführenden
Straßen.
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Sieben Kilometer in der Stunde dürfen nicht überschritten
werden:
im Tafelhofer Tunnel,
durch den Lauferschlagturm und den weißen Turm,
im schmalen Teil der Ludwigsstraße bei der Schlüsselstraße,
in der Tuchgasse,
westlich der Sebalduskirche,
in der äußeren Laufergasse,
in der Lorenzerstraße,
in Weichen und Kurven, vorbehaltlich anderer Anordnungen
in der Fahrdienstanweisung,
auf Straßenübergängen,
in Streden, wo sich die Fahrbahn nicht auf 100 Meter
übersehen läßt.
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Im Schrittmaße (5 Kilometer in der Stunde) ist zu fahren:
8 Vorüberfahren an Straßenbahnwagen, die auf der Strecke
alten,
beim Kreuzen der Viehhofgeleise. Das Heranfahren gegen
diese hat so vorsichtig zu erfolgen daß bei Annäherung eines
Esenbahnfahrzeugs noch rechtzeitig angehalten werden kann,
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