Volltext: Ortspolizeiliche Vorschriften und örtliche Satzungen der Stadt Nürnberg

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z8. Gebühren für die Fleischbeschau außerhalb des Schlachthofes; 22. Juli 1892. 
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Die Pflicht zur Bezahlung des Aufschlages und die Höhe 
desselben bemißt sich nach der jeweils inkraft stehenden Aufschlags- 
ordnung. 
Für die Vornahme der mikroskopischen Untersuchung der 
Schweine, des Schweinefleisches und der Fleischwaren auf Trichinen 
ind außerdem die hiefür festgesetzten Gebühren zu entrichten.) 
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Vorstehende Gebührenordnung tritt an dem vom Magistrate 
zu bestimmenden und öffentlich bekannt zu machenden Tage inkraft. 
Genehmigt gemäß Artikel 159 Ziffer 6 der Gemeindeordnung 
für die Landesteile diesseits des Rheins durch Regierungsent— 
schließung vom 7. Juli 1892. 
Viehhofordnung. 
Ortspolizeiliche Vorschrift und Ortsstatut vom 6. April 1901. 
Amtsblatt Nr. 45 Seite 269 ff.). 
* 
Abgedruckt Seite 256 ff. dieser Sammlung. 
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vchlachthofordnung. 
Ortspolizeiliche Vorschrift und Ortsstatut vom 6. April 1901. 
Amtsblatt Nr. 45 Seite 273 ff.). 
* 
Abgedruckt auf Seite 269 ff. dieser Sammlung. 
vchlachtungen außerhalb des vSchlachthofes. 
Ortsvoliaeiliche Vorschrift vom 22. Juli 1892. 
Amtfsblatt Nr. 92). 
. 
Abgedruckt Seite 306 dieser Sammlung. 
JSiehe Bekanntmachung vom 15. Auqust 1891, Seite 74 dieser Sammlung.
	        
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