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22) Zum Eintritt in die vier nach den vier Feuervierteln
geschiedenen Kompagnien der Pflichtfeuerwehr sind alle hiesigen
Einwohner verpflichtet, welche das 40. Lebensjahr noch nicht
zurückgelegt haben. (Art. 50 der Gemeindeordnung.)
28) Die Festsetzung der Zahl der zum Dienst Einzube—
rufenden erfolgt auf Vorschlag des Brandmeisters durch den
Magistrat, welcher auch befugt ist, unter den nach Ziff. 22
Verpflichteten Auswahl zu treffen.
24) Die Dienstleistungen der Pflichtfeuerwehr sind ebenso
unentgeltlich, wie diejenigen der übrigen Abteilungen, mit
Ausnahme der städtischen Abteilung und abgesehen von der
Entschädigung für den Wachtdienst.
25) Die Mitglieder der Löschabteilungen und der Pflicht—
feuerwehr sind außer zur regelmäßigen Dienstleistung bei aus—
gebrochenem Brande auch zu Uebungen nach Maßgabe beson—
derer Anordnungen verpflichtet.
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26) Den Mitgliedern der Pflichtfeuerwehr, welche bereits
das 40. Lebensjahr überschritten haben, steht der Austritt aus
derselben zu jeder Zeit frei, während mit dem Austritt aus
den freiwilligen Löschabteilungen vor zurückgelegtem 40. Lebens—
jahre die Verpflichtung zum Dienste in der Pflichtfeuerwehr
verbunden ist, soferne der Austretende den nach Ziff. 22 und
23 Pflichtigen angehört.
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27) Legal nachgewiesene Krankheit, welche Dienstunfähig—
keit begründet, sowie Domizilberänderung berechtigen überall
zum sofortigen Austritt.
28) Der Eintritt eines Mitgliedes der Pflichtfeuerwehr
in eine der Löschabteilungen entbindet von der Verpflichtung
zur Dienstleistung in ersterer.
29) Jeder Kompagnie der Pflichtfeuerwehr ist ein Haupt⸗
mann vorgesetzt, welcher nach Anleitung der Feuerlöschdirektion
seine Untergebenen anzuweisen hat.
Hauptleute und deren Stellvertreter werden von dem Ma—
gistrate ernannt und aus dem Magistrat oder Gemeindekolle—
gium entnommen.
Zur Führung der Kontrollisten wird jedem Hauptmann
ein Bediensteter des Magistrats beigegeben.
30) Als Erkennungszeichen tragen die Mitglieder der
Pflichtfeuerwehr rote, wollene Armbinden mit der Kompagnie—
Nummer.
Bei den Hauptleuten
Armbinden weiß eingefaßt.