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her: Koberger und Creussner, und zwar unabhängig von
einander, so dass sich jeder eine Handschrift des Werkes
verschafft haben muss.!) Das ist die ganze direkte Wirkung,
die sich beobachten lässt. Dass der dritte Nürnberger
Buchdrucker, Sensenschmidt, am 2. Dezember 1472 seinen
Druck der Eybschen ‘Margarita poetica’, des grossen Re-
pertoriums des gelehrten Humanismus, vollendete, ist
schwerlich auf Nürnberger Initiative zurückzuführen; es
handelt sich vielmehr offenbar”) um einen Auftrag des
Autors, dem für die Herstellung der ersten Ausgabe seines
Werkes die Nachbarstadt Nürnberg am bequemsten lag.
Es ist im Gegenteil bezeichnend, dass bei der Fülle der
Nachdrucke, die die ‘Margarita poetica’ erlebte, Nürnberg
durchaus unbeteiligt ist.
Indirekt aber ist jener Eybsche Vorstoss doch wohl
nicht ohne prinzipielle Wichtigkeit: er hebt die Bedeutung
der modern gebildeten Juristen, er öffnet in der festen
Mauer der patrizischen Vorurteile eine kleine Pforte, durch
die mit dem zunächst geduldeten popularisierten Civilrecht
der neuen Richtung auch der Humanismus hineinschlüpfen
kann. Inzwischen hatte auch die Reihe der gelehrten
Juristen im Dienste der Stadt zugenommen. Seit 1461
wird Dr. Johannes Zenner, angeblich sogar ein Nürnberger
von Geburt®), als Konsulent erwähnt; haben wir auch kein
direktes Zeugnis dafür, dass er dem Humanismus zuneigte,
so mag man immerhin anführen, dass er in einem seiner
Gutachten den Gregor Heimburg als ‘doctor illuminati//imus
ac facundi/fimus’ erwähnt.*) Seit 1467 erscheint Dr. Joh.
1) Vgl. meine Feststellung der Textverhältnisse: Eyb, Deutsche
Schriften 1, p. XXI.
2) Vgl. Herrmann, Eyb S. 209.
3) Will 4, S. 346.
4) Joachimsohn, Heimburg S. 116. Z. erwähnt von Hermann
Schedel: Briefwechsel S. 192 f.; doch handelt es sich hier nur um eine
politische Angelegenheit.