ferlih
F
diinnli
ben du
te Lehn
iberg eh
hunderh
yer allen
auch i
Hausel
s zahlen
ristenn⸗
ind doh
X
Weiher
it etwa
atlichen
er Rat
Leihen
cheseßt
l. sw
gentlich
nicht
ientlich
o soll
d was
reiben.
emeine
schenlt
daß
rberst
Kind
llte,
des
L
zunft!
W
Gön—⸗
auf⸗
ysters
ulst
VFeschichte der KAtade Lürnberg.
(78. Fortsetzung.)
Charakteristisch für die naive Auffassung dieser Dinge ist die
bekannte Aneldote, wie Kaiser Friedrich III. während seines Aufenthalts
in Nürnberg im Jahre 1471 einst, als er soeben das städtische Kornhaus
hesichtigt hatte und nun das dicht dabei gelegene Frauengäßchen passieren
mußte, von zwei Dirnen mit einer silbernen Kette festgehalten wurde.
„Euer Gnaden muß gefangen sein“ sprachen sie, worauf ihnen der Kaiser
mit den Worten: „Wir sind ie nit gern gefangen, wir wollen uns ee
(eher) auslosen“ einen Gulden gab. Als er darauf vor das Frauenhaus
kam, fingen ihn wieder vier und er mußte abermals einen Gulden
geben. Wie gering verhältnismäßig die Mißachtung war, die man
den öffentlichen Mädchen entgegenbrachte, geht auch daraus hervor, daß
sie ehedem auf dem Rathause und bei dem Derrer“) zum Tanze erscheinen
durften. Allerdings werden sie hier (wie wir es später gewiß wissen)
ihren besonderen Platz gehabt und sich auch nicht in den Tanz der ehrbaren
Frauen haben mengen dürfen. Immerhin war es eine Ungehörigkeit,
die der Rat daher im Jahre 1496 verbot, später aber auf „wichtige
Fürbitte,“ wenn auch mit einer gewissen Beschränkung wieder zulassen
mußte und erst im Jahre 1546 gänzlich abzuschaffen vermochte. Da⸗
mals aber waren die Tage des Frauenhauses überhaupt gezählt. In⸗
folge der mit Einführung der Reformation strenger gewordenen sitt⸗
lichen Anschauungen, die 1562 in einem Gutachten der drei ersten
Prediger der Stadt ihren Ausdruck fanden, sah sich der Rat in diesem
Jahre veranlaßt, das Frauenhaus zu schließen und seine Insassen aus
der Stadt schaffen zu lassen. An Stelle der öffentlich geduldeten nahm
in den folgenden Jahrhunderten bis zum Aufhören der Reichsfreiheit
der Stadt um so mehr die geheime Unzucht — oft jedoch in ganz un⸗
verhüllter Weise — überhand. Die Gesetze und Strafverschärfungen,
die der Rat wiederholt gegen unzüchtige Personen, vorsätzlichen Kinds⸗
mord u. s. w. erließ, konnten, der Natur der Sache nach, nur wenig helfen.*)
Die Kirchenspaltung hat bekanntlich dadurch, daß die verschiedenen
*) Das spätere von Grundherrische Haus an der Säu⸗ oder Dörrersbrücke,
e der Bayerische Hof, wo fruͤher öfters wie auf dem Rathaus Patrizier⸗
ochzeiten und Tänze gehalten wurden.
ee) Siehe den Abschnitt Aberwachung der Prostitution“ in der mehrfach er⸗
wähnten Festschrift zur Naturforscherversammlung in Nürnberg 18092.
—Priem's Geschichte der Stadt Nürnbers, herausgeg. v. dr. E. Reice
erscheint soeben im Verlag der Zoh. Phit. Raw'schen Buchhandlung G. Braun)
Theresienstrasze 14 in einer Buchausgabe auf gutem Papier mit vielen
Abbitdungen in ca. 25 Lieserungen à 40 Pfg. worauf wir die Lxeser unseres
Blattes noch ganz besonders aufmerlsam machen. D. R.