Ansprache des weltlichen Kommissärs.
des Herrn Bürgermeisters Dr. von Schuh bei der Installation des
Herrn Pfarrer Reindel im Saal der Diakonissenstation.
Sehr verehrte Anwesende! Mit Entschließuns der ksl. Regierung
vom 20. ds. Mts. zum weltlichen Installationskommissär bei dieser
Feier ernannt, obliegt mir die angenehme Pflicht, Ihnen den von
Seiner Ugl. Hoheit, unserem Prinzregenten ernannten ersten Pfarrer
der neugebildeten Kirchengemeinde Steinbühl, den bisherisen Vereins⸗
geistlichen, Herrn Ferdinand Friedrich Reindel, vorzustellen. Das Amt,
welches Sie, hochwürdigster Herr Pfarrer, heute übernehmen, ist ebenso
wegen seiner Wichtigkeit und Bedeutung, wie wegen seiner äußeren
Gestaltung ganz außerordentlich schwierig. Es verlangt nicht nur
vollständige Hingabe am die idealen Aufgaben eines Seelsorgers,
unermüdliche aufopferndste Pflichttreue, es verlangt auch die Gabe,
die von einem größeren Kirchengemeindewesen getrennten einzelnen
Teile so zu einem Ganzen wieder zu vereinigen und aneinander zu
gliedern, daß sie sich bald als eine eigene Kirchengemeinde und in
ihrer Zusammengehörigkeit wohl und glücklich fühlen. In Erfüllung
dieses schönen Fieles konimen Ihnen reiche Kenntnisse, erprobte
Tüchtigkeit und die langjährige Erfahrung im Amte als Pfarrer und
als Geistlicher auf dem Gebiet der inneren Mission zu statten, und da Sie
hiebei auch von einer Reihe wackerer, um das kirchliche Leben hoch—
herdienter Männer dieser Gemeinde unterstützt werden, so können wir
uns getrost der Hoffnung hingeben, daß Ihre Amtsthätigkeit in dieser
Gemeinde für dieselbe von Segen für Zeit und Ewigkeit sein werde.
Walten Sie Ihres Amtes in dieser Gemeeinde jederzeit mit CLiebe, in
versöhnlichem Geiste und mit Duldsamkeit, und rechtfertigen Sie das
hohe Vertrauen, welches sowohl Ihre kirchlichen, wie die weltlichen
Behörden durch Ihre Berufung auf diesen schwierigen Posten in Sie
gesetzt haben. Seien Sie aber auch allezeit eingedenk der Verpflichtungen,
die Sie mit diesem Amt gegen unseren Allergnädigsten Landesherrn
und die von ihm verordnete Regierung übernehmen. Im Namen
derselben weise ich Sie in dieses Amt miit allen seinen Rechten und
Pflichten ein und sichere Ihnen für die Ausübung desselben den
weltlichen Schutz zu.