Ansprache des weltlichen Kommissärs. des Herrn Bürgermeisters Dr. von Schuh bei der Installation des Herrn Pfarrer Reindel im Saal der Diakonissenstation. Sehr verehrte Anwesende! Mit Entschließuns der ksl. Regierung vom 20. ds. Mts. zum weltlichen Installationskommissär bei dieser Feier ernannt, obliegt mir die angenehme Pflicht, Ihnen den von Seiner Ugl. Hoheit, unserem Prinzregenten ernannten ersten Pfarrer der neugebildeten Kirchengemeinde Steinbühl, den bisherisen Vereins⸗ geistlichen, Herrn Ferdinand Friedrich Reindel, vorzustellen. Das Amt, welches Sie, hochwürdigster Herr Pfarrer, heute übernehmen, ist ebenso wegen seiner Wichtigkeit und Bedeutung, wie wegen seiner äußeren Gestaltung ganz außerordentlich schwierig. Es verlangt nicht nur vollständige Hingabe am die idealen Aufgaben eines Seelsorgers, unermüdliche aufopferndste Pflichttreue, es verlangt auch die Gabe, die von einem größeren Kirchengemeindewesen getrennten einzelnen Teile so zu einem Ganzen wieder zu vereinigen und aneinander zu gliedern, daß sie sich bald als eine eigene Kirchengemeinde und in ihrer Zusammengehörigkeit wohl und glücklich fühlen. In Erfüllung dieses schönen Fieles konimen Ihnen reiche Kenntnisse, erprobte Tüchtigkeit und die langjährige Erfahrung im Amte als Pfarrer und als Geistlicher auf dem Gebiet der inneren Mission zu statten, und da Sie hiebei auch von einer Reihe wackerer, um das kirchliche Leben hoch— herdienter Männer dieser Gemeinde unterstützt werden, so können wir uns getrost der Hoffnung hingeben, daß Ihre Amtsthätigkeit in dieser Gemeinde für dieselbe von Segen für Zeit und Ewigkeit sein werde. Walten Sie Ihres Amtes in dieser Gemeeinde jederzeit mit CLiebe, in versöhnlichem Geiste und mit Duldsamkeit, und rechtfertigen Sie das hohe Vertrauen, welches sowohl Ihre kirchlichen, wie die weltlichen Behörden durch Ihre Berufung auf diesen schwierigen Posten in Sie gesetzt haben. Seien Sie aber auch allezeit eingedenk der Verpflichtungen, die Sie mit diesem Amt gegen unseren Allergnädigsten Landesherrn und die von ihm verordnete Regierung übernehmen. Im Namen derselben weise ich Sie in dieses Amt miit allen seinen Rechten und Pflichten ein und sichere Ihnen für die Ausübung desselben den weltlichen Schutz zu.