Objekt: Die Nürnbergische wohl unterwiesene Koechin welche so wohl an Fleisch- als Fast-Tägen, zu geschickter Bereitung wohlschmeckender Speisen deutliche Anweisung giebt (Zweyter Theil)

Von allerhand Torten: 209 
Englische Toͤrtgen. 
Minmm ein Pfund gut Mehl, ein Pfund ge⸗ 
riebenen Zucker, und eine Mandel Eyer, die Helf⸗ 
te des, Eyweißes thue darvon. Die Eyer muͤssen 
wohl eine halbe Stunde gequerlet seyn. Thue 
erstlich den Zucker, hernach das Mehl dazu, schla⸗ 
ge es immer mit einem Loͤffel, gieße ein wenig 
Rosen⸗ und Zimmet⸗Wasser darein, ein paar Loͤffel 
Reiß⸗Mehl, und etwas Fenchel. Laß geschmelzte 
Butter zergehen, und bestreiche die Formen damit, 
sonst kanst du sie nicht heraus bringen. Der Teig 
muß fein stark seyn, daß du ihn koͤnnest mit einem 
Loͤffel ausnehmen.“ Thue die Formen halb voll, 
setze sie auf den Schart, welcher schoͤn heiß seyn 
muß, doch soll er oben mehr Feuer als unten ha⸗ 
ben, backe sie fein gelblicht. Von diesem Teige 
kanst du drey Dutzend machen. 
Eine Feigen⸗ Torte. 
Nehmet Feigen, waschet sie, thut in eltt 
Haͤfelein, Zibeben und Weinbeere darzu, sprenget 
sie mit einem suͤßen Wein an, setzet sie in eine ge⸗ 
ringe Glut,, daß sie aufschwaͤllen; machet einen 
Teig wie zu andern Torten von Eyern an, bestreuet 
hernach den Boden mit Zucker und Zimmet; machet 
denn eine Lage Feigen, eine Lage Zibeben, und 
noch eine von Weinbeeren oder Corinthen, denn 
wied er eine Lage Feigen, und so immerzu wech⸗ 
selswereiß; streuet aber auf jede Lage Zimmet und 
Koͤchin Ii. Theil. 9 Zucker, 
5
	        
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