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Hardenberg sich verrechnet hatte. Drei Monate nach Unter-
fertigung der Präliminarkonventiorien sollte die Erörterung
iber die definitive Regelung zu Nürnberg beginnen. Es
lag nahe zu glauben, dass der Bischof, um die endgiltige
Vereinbarung zu seinen Gunsten zu wenden, Preussen sich
zuletzt fügen werde. An den Forderungen, die Harden-
berg jetzt aufstellte, erkannte ’er, dass der König‘ mit un-
bedeutenden Zugeständnissen nicht vorlieb nehme. Der
Bischof beharrte deshalb unter Abweisung der An-
sprüche dabei, dass Bamberg allein das Direktorium gebühre.!
Von da ab dünkte Hardenberg jedes freundliche Wort
überflüssig. Die Besprechungen mit Bamberg und Würz-
burg wurden vertagt. Anfangs führte der Minister als
Grund an, dass die Vorbereitungen noch nicht vollendet
seien.2? Später nahm er das Verhalten des Bischofs zum
Vorwand. Der geistliche Stand, der seit langem an den
Reichsgerichten Prozesse gegen die Fürstentümer schweben
hatte, setzte dieselben auch nach den Präliminarkonventionen
fort, da weder Sinn noch Wortlaut ihm ein solches Ver-
fahren verwehrte. Hardenberg schalt dies eine Verletzung
des Status quo3 und verweigerte die Eröffnung der Puri-
ı. S. auch 8 39 der Denkschrift Sodens vom 25. Apr. 1793. —
Unter den Gründen, welche Hard. im Bericht vom 17. Febr. 1793
für sein bisheriges Entgegenkommen angiebt, führt er seine Hoff-
nungen auf das Direktorium nicht auf: er wollte dem Ministerium
seinen Irrtum nicht eingestehen.
2, Berichte Sodens d. d. Nürnberg 18. Jan. u. 24. Jan. 1793;
abermalige Vertagung infolge des Promemorias Sodens an die
bambergische Gesandtschaft d. d. Nürnberg 18. März 1793 in
R. XI In.
3. S. sein Schreiben an den Bischof von Bamberg vom 5. Febr.
1793 u. sein Reskript an Soden d. d. Ansbach 25. Mai 1703;
R. 44 C. 270.