—258—
Finanzwesen
4. Anteile an Reichs- und Landessteuern, Umlagen und örtliche Abgaben.
Reichseinkommen⸗ und Körperschaftssteuer. Die der Gemeinde überwiesenen Anteile betrugen
6287353 RAl.
Reichsumsatzsteuer. Als Anteil am Ertrage der Reichsumsatzsteuer wurden 2199 841 RA
überwiesen.
Reichsgrunderwerbsteuer. Der Anteil betrug 319 265 RA. Die gemeindlichen Zuschläge zur
Reichsgrunderwerbsteuer erbrachten 306 948 RA.
Anteil an der Abgabe zum Ausgleich der Geldentwertung bei bebauten Grundstücken (Miet—
zinssteuer). Der Anteil wurde durch Verordnung vom 19. Mai 1925 mit Wirkung vom 1. April 1925
bon der Hälfte auf ein Drittel gekürzt. Hierauf entfielen 3 105 000 RA.
Gemeindeumlagen. Die wirklichen Einnahmen, einschließlich der Vorjahrsrückstände, Ein—
nahmenachholungen und Rechnungsberichtigungen, betrugen aus der Grund- und Haussteuer
3839 888 Rl, aus der Gewerbesteuer und der Steuer vom Gewerbebetrieb im Umherziehen
3722 281 RAA(, Gesamteinnahme sohin 7 562 139 RA.
Vergnügungssteuer. Die wirklichen Einnahmen, einschließlich der Vorjahrsrückstände, betrugen
1017095 RAM. An Rückständen gingen 748 RAA auf das nächste Rechnungsjahr über.
Getränkesteuer. Die wirklichen Einnahmen, einschließlich der Vorjahrsrückstände und Ein—
nahmsnachholungen, betrugen 2060 927 R.(. An Rückständen gingen 1510 R( auf das nächste
Rechnungsjahr über.
Hundesteuer. Die Zahl der angemeldeten und versteuerten Hunde betrug am 31. März 1926:
14 060. Vereinnahmt wurden, einschließlich der Vorjahrsrückstände, 357 518 RA; an Rückständen
gingen auf das nächste Rechnungsjahr 70 RA über.
Grundwertabgabe. Die wirklichen Einnahmen, einschließlich der Vorjahrsrückstände und Ein—
nahmsnachholungen, betrugen 265 378 R⸗A. An Rückständen gingen auf das nächste Rechnungsjahr
3871 RA über.
Zuwachssteuer. Die wirklichen Einnahmen, einschließlich der Resteinnahmen aus dem Vor—
jahre, ergaben 473 443 R-A. Die auf das folagende Rechnungsiahr übergegangenen Rückstände be—
zifferten sich auf 131 001 RA.
Wareuhaussteuer. Die wirklichen Einnahmen, einschließlich der Resteinnahmen aus dem Vor—
ahre, betrugen 48 360 Rol, die auf das nächste Rechnungsjahr übergegangenen Rückstände 8723 RAl.
Filialsteuer. Anfall, einschließlich Vorjahrsrückstände und Einnahmsnachholungen, 20 715 RAl,
auf das folgende Rechnungsjahr übertragene Rückstände 4276 RA.
Pflasterzoll. Der Pflasterzoll wurde mit Wirkung vom 1. Juli 1925 an aufgehoben. Das
Erträgnis belief sich bis dorthin auf 22 189 RA.