Volltext: Verwaltungsbericht der Stadt Nürnberg für das Jahr 1926/27 (1. April 1926 bis 31. März 1927) (1926/27 (1927))

Gesundheitswesen und Jugendpflege 
zrwerbsfähig mit fraglicher Andauer des Erfolges 76 (15,9 Prozent) und erwerbsunfähig 41 (8,6 Pro— 
zent) entlassen werden konnten. Es war also ein wirklicher Erfolg bei 359 (75.,2 Prozent) der ent— 
lassenen Kranken zu verzeichnen. 
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3. Allgemeines Slüädtisches strankenhaus. 
Allgemeines. Der Krankenstand zeigte bis zum Dezember gegen das Vorjahr eine Abwärts— 
bewegung, erfuhr jedoch in der folgenden Zeit eine bedeutende Steigerung infolge der aufgetretenen 
GBrippe-Epidemie. Am 10. Februar 1927 erreichte die Belegung mit 1442 Kranken den höchsten Stand 
seit dem Bestehen der Anstalt. 
Krankenstand. Mit Einrechnung der übergänge aus dem Vorjahre wurden 18 226 Kranke ver— 
pflegt, gegenüber 17 664 im Vorjahre. Die Steigerung betrug somit 3,2 Prozent. Der höchste Kranken— 
stand war, wie schon erwähnt, am 10. Februar 1927 mit 1442, der niedrigste am 29. August 1926 mit 
240 zu verzeichnen; der durchschnittliche tägliche Krankenstand, auf die gesamte Anstaltsbelegung 
bezogen, betrug 1128. Am Ende des Jahres waren von sämtlichen Kranken 7374 — 40,5 Prozent 
genesen, 7319 — 40,1 Prozent gebessert, 1336 — 7,3 Prozent ungeheilt und 1039 — 5,7 Prozent ge— 
storben. Der Rest zu 1158 Personen — 6,4 Prozent stand noch in Behandlung. Die Gesamtzahl der 
Verpflegstage betrug 411856 gegen 406 154 im Vorjahre, die Steigerung somit 1,4 Prozent. Die 
übersicht über die behandelten Erkrankungen und deren Heilerfolge ist im „Statistischen Jahrbuch der 
Stadt Nürnberg für 1926“ enthalten. 
Kranlenhausapotheke. Ausgeführt wurden: 165 660 Ordinationen. Es treffen im Durchschnitt 
auf den Monat 13 805, auf den Tag 453. Im physiologisch-chemischen Laboratorium wurden 12874 
Untersuchungen an 5400 Untersuchungsobjekten ausgeführt. Im pharmazeutisch-chemischen Labora— 
torium der Apotheke wurden 404 Arzneiwaren untersucht. Beanstandungen erfolgten in 27 Fällen. 
Bakteriologische Abteilung. Vorgenommen wurden: 4612 bakteriologische Untersuchungen, 
14 723 serologische Luesreaktionen, 261 Blutbildungsanalysen, 287 Normomastixreaktionen, 359 son— 
stige klinische Untersuchungen (Liquorzählungen usw.), 298 Blutgruppenbestimmungen, 275 Tierver— 
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hereitet und auf Keimfreiheit geprüft. Insgesamt wurden 21152 Untersuchungen vorgenommen. 
Wutschutzabteilung. Behandelt wurden 23 Versonen ambulant und 7 Versonen bei Anstalts— 
aufnahme. 
Gebühren. Die Tagesverpflegssätze wurden durch die Beschlüsse des Stadtrats vom 30. März 
1926, 15. September 1926, 22. Dezember 1926 und 16. Februar 1927 neu geregelt wie folgt: 
J. Für einheimische erwachsene Gaalkranke 5 R,, für Kinder bis zu 10 Jahren 3,50 RA, 
für Auswärtige 6 RAA, für Kinder bis zu 10 Jahren 4,50 RAA. Die selbstzahlenden Saalkranken 
saben außerdem als Entgelt für die Sonderleistungen 10 Prozent der Verpflegskosten zu vergüten, 
solche selbstzahlende Saalkranke, deren Einkommen das jeweilige Mittelstandseinkommen, zur Zeit 
300 RA monatlich, überschreitet, auch die Operationsgebühren zugunsten der Krankenhauskasse. 
II. Für einheimische Kranke der Separatabteilung in einem Mehrbettenzimmer 
3RA, in einem kleinen Sonderzimmer 10 RA, in einem großen Zimmer 11 RoA, für Auswärtige 
'n einem Mehrbettenzimmer 9 RA, in einem kleinen Sonderzimmer 12 RoA, in einem großen 
Zimmer 13 RAA. Außer dem Verpflegssatz haben die Separatkranken zu bezahlen: Die Sonder— 
leistungen des Krankenhauses nach den jeweils geltenden Tarifsätzen, insbesondere Benützung des 
Operationssaales, Arzneien, Verbände, Getränke, Röntgen- und Radiumbehandlung, Blutunter— 
suchungen, spezialärztliche Hilfe, Warmwasserbäder, medizinische Bäder, Fangobehandlung, Massagen, 
Reinigungslohn für die eigene Leibwäsche, die Auslagen der Verwaltung für eine auf Wunsch oder 
ärztliche Anordnung beigegebene Pflegeperson und dergleichen Leistungen. Bei Aufnahme von Begleit— 
personen und eigenen Pflegepersonen kommen die Verpflegssätze der betreffenden Verpflegsklasse mit 
einem Abschlag von 20 Prozent in Anrechnung. 
III.Die Separatkrankenhabenferner zu bezahlen (zugunsten der Oberärzte): 
a) wenn sie in Nürnberg wohnen bei einem steuerpflichtigen Monatseinkommen von mehr 
als 300 RAA: 
1. für jeden ärztlichen Besuch eine Gebühr bis zu J RA,
	        
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