Volltext: Verwaltungsbericht der Stadt Nürnberg für das Jahr 1926/27 (1. April 1926 bis 31. März 1927) (1926/27 (1927))

Besondere soziale Fürsorge und Wohlfahrtspflege 
e) Fürsorgeanstalten. 
Das Johannisheim, Johannisstraße 108, ist eine Einrichtung des Bezirksfürsorgever— 
»andes Nürnberg zum Zwecke der Verpflegung von Personen, deren Befinden Krankenhauspflege 
nicht nötig macht. Es enthält 20 Zimmer für Einzelpersonen und Ehepaare und 1 Bade— und Wasch⸗ 
raum. Die Bewohner sind Unterstützungsempfänger des Wohlfahrtsamtes. Das Heim, für das eine 
taatsaufsichtlich genehmigte Hausordnung aufgestellt ist, steht unter Aufsicht der Lungenfürsorgestelle 
ind wird von einer Schwester geleitet, welche die Verpflegung der Bewohner gegen Überweisung der 
Unterstützung und Einzug der Renten übernimmt. Zur Bestreitung kleinerer Bedürfnisse erhalten 
die Sozialrentner aus ihrer einbehaltenen Rente ein monatliches Taschengeld von 10 RA, Nicht⸗ 
rentner erhalten ein solches von 4 RA. Am J. April 1926 waren untergebracht: 7 alleinstehende 
Männer und 8 alleinstehende Frauen, ferner 1 Ehepaar und 1 Frau mit ihrem 12 Jahre alten Kind. 
Während des Berichtsjahres starben 5 Personen, neu zugegangen sind 2 Personen. Ende März 1927 
vohnten im Heim 7 Männer und 8 Frauen und 1 Kind. Das durch die Bewirtschaftung des Gartens 
gewonnene Obst, Gemüse und die Kartoffeln fanden im Anstaltsbetriebe Verwendung. Der Unterricht 
ain der im Heim untergebrachten Sonderschule für tuberkulöse Kinder aus dem ganzen Stadtgebiet 
vurde im eigenen Schulzimmer und während der schönen Jahreszeit meist im Garten abgehalten, es 
Jandelte sich um 456 Kinder. 
Das Altersheim, Johannisstraße 31, dient zur Unterbringung von älteren Ehepaaren, 
Beschwistern und alleinstehenden Personen gegen Bezahlung einer geringen Miete, es waren auch im 
Berichtsjahr alle Wohnungen bezogen. Von den 150 Bewohnern hatte die im Heim eingerichtete und 
von der Fürsorgeschwester geleitete Fürsorgestelle — Nebenstelle des Kreisamtes „Nord“ — 83 als 
gilfsbedürftig zu betreuen, hiervon bezogen 74 — 24 Ehepaare und 50 Alleinstehende — laufende 
Unterstützung, die übrigen standen nur vorübergehend in Fürsorge. Auf der Schwachenabteilung lagen 
11 Personen. Die Krankenzimmer waren fast immer voll belegt. Da im Winter der Platz manchmal 
ticht ausreichte, erfolgte Verpflegung und Versorgung der Kranken zum Teil in ihren Zimmern. 
Am Ende des Berichtsjahres waren 147 Personen, darunter 111 Frauen, im Altersheim unter— 
gebracht. Eine Spende der „Nürnberger Nothilfe“ und Gaben von Privaten ermöglichten die Ver— 
anstaltung einer kleinen Weihnachtsfeier mit anschließender Beschenkung der Heimbewohner. 
d) Armenpflege. 
Organisation. Nach den Unterstützungsrichtsätzen der allgemeinen (Armen-⸗Fürsorge werden 
fünftig nur noch die Asozialen (Arbeitsscheue, Trinker, Verschwender oder sonst offenbar Unwirt— 
schaftliche) unterstützt. Die Aufsicht in hygienischer Beziehung über die sämtlichen Anstalten der 
Asozialenfürsorge führt ein vom Wohlfahrtsamt vertraglich verpflichteter Arzt. 
Arbeitsfürsorge. Im Vorjahrsbericht ist darauf hingewiesen worden, daß zu den wichtigsten 
Aufgaben einer gut funktionierenden Fürsorge neben den fortgesetzten Bemühungen zur Arbeitsver— 
mittlung im Benehmen mit den Arbeitsämtern die Schaffung von Einrichtungen zur Beschäftigung 
oon ganz oder teilweise arbeitsfähigen Fürsorgebedürftigen gehört. Der Bezirksfürsorgeverband Nürn— 
berg hat auch im Berichtsjahre seine Bestrebungen auf Ausbau der Arbeitseinrichtungen und Ver— 
nehrung der Beschäftigungsmöglichkeiten fortgesetzt. Es sei insbesondere auf die Schaffung einer be— 
sonderen Einrichtung zur Beschäftigung von Frauen im Anwesen Schillerstraße 16 hingewiesen. 
Die Einweisung von Fürsorgebedürftigen in die Beschäftigungsbetriebe des Bezirksfürsorge⸗ 
verbandes gründet sich auf Artikel 4 und 76 des Bayerischen Armengesetzes und auf 8 19 der Reichs— 
fürsorgepflichtverordnung. 
Die zwangsweise Unterbringung zur Arbeit der gemäß 8 20 dieser Verordnung hierfür in 
Frage kommenden Personen kann jedoch noch nicht erfolgen, weil die bayerischen Ausführungsbestim— 
mungen zur angegebenen Gesetzbestimmung noch nicht erlassen sind. Durch Entschließung der Regierung 
von Mittelfranken vom 16. August 1924 wurden die dem Bezirksfürsorgeverband Nürnberg unter— 
stehende Beschäftigungsanstalt und die Wandererarbeitsstätte als Anstalten im Sinne des 8 20 der 
Reichsfürsorgepflichtverordnung anerkannt. 
Neben den Arbeitsbetrieben des Bezirksfürsorgeverbandes sind noch als Einrichtung der allge— 
meinen städtischen Wohlfahrtspflege die Wohlfahrtswerkstätten für Erwerbsbeschränkte und die „Ge— 
meinnützige Nähstube, G. m. b. H.“ zu nenuen, die mit dem Wohlfahrtsamt eng verbunden sind.
	        
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