Volltext: Verwaltungsbericht der Stadt Nürnberg für das Jahr 1897 (1897 (1899))

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Gutachten dem Bedauern darüber Ausdruck gegeben, daß der freie Platz gegenüber der Lorenz— 
kirche am Ostausgang der Karolinenstraße, welcher nach seiner Anlage offenbar dazu bestimmt 
sei, das freie und ungestörte Beschauen der Hauptfront der Lorenzkirche zu ermöglichen, als 
Droschkenhalteplatz verwendet werde, wodurch er seinem eigentlichen Zwecke vollständig ent— 
fremdet sei. Hieran war die Bitte geknüpft, diesem besonders den Fremden unverständlichen 
Mißstande entgegen zu treten und den Droschken einen weniger störenden Standplatz anweisen 
zu lassen. 
Der Magistrat hat die Anschauung dieses Kunstausschusses als vollständig begründet er— 
achtet und den Fiakern den freien Platz nördlich der Lorenzkirche und östlich des Tugend— 
brunnens als Halteplatz angewiesen mit dem Abmaße, daß dorten nunmehr 8 Fiaker Auf— 
stellung nehmen dürfen und alle weiteren Fiaker sich auf dem Platz östlich des Chores der 
Lorenzkirche bis zu dessen Mitte aufzustellen haben. Die Einfahrt zu dem neuen Fiaker⸗ 
halteplatz beim Tugendbrunnen ist nicht von der Königsstraße, sondern vom Lorenzerplatz 
zu nehmen; die Abfahrt darf gegen die Königsstraße zu erfolgen. 
Der neue Fiakerwarteplatz wurde mit einem Kostenaufwande von 1561,71 Mark herge⸗ 
stellt. Es mußte hiebei der vom Tugendbrunnen nach der Lorenzkirche ohne Unterbrechung 
sich hinziehende Gehsteig durchbrochen werden, um vom neuen Warteplatz eine Ausfahrt nach 
der Königsstraße zu schaffen. Auch wurde das Pflaster auf den beiden Plätzen ausgebessert 
und mit Asphalt ausgegossen. 
Auf dem Warteplatz vor dem Zentralstaatsbahnhof mußte häufig die Wahrnehmung ge— 
macht werden, daß die zur Auffahrt bestimmten Fiaker, besonders während der Mittagsstunden, 
stark in Anspruch genommen wurden und der Nachfrage nicht genügen konnten. Bei der 
Bedeutung gerade dieses Halteplatzes wurde im Mai 1897 die Zahl der zur Auffahrt ver— 
pflichteten Fiaker von 5 auf 6, die Zahl der zur Auffahrt berechtigten Fiaker von7 auf 10 
erhöht, sodaß täglich 16 Fiaker auf dem genannten Warteplatze auffahren können beziehungs⸗ 
weise müssen. 
Um die Fiaker zur pünklichen Besorgung des Bahnhofdienstes anzuhalten, wurde be— 
schlossen, für die Fiaker am Warteplatz beim Bahnhof Kontrollmarken zu beschaffen. Es sind 
dies Messingplättchen von 40 Millimeter Größe, auf welchen das Wort „Fiaker“, darunter 
die entsprechende Nummer eingeschlagen ist. Die Marken sind fortlaufend von 1 bis 70 num— 
meriert, und zwar sind 140 Stück vorhanden, wovon je 2 die gleiche Nummer haben. Ueber 
die Art der Handhabung ist unten auf Seite 630 bei den zu 8 13 Absatz II der Fiaker— 
ordnung erlassenen Vollzugsvorschrift Näheres mitgeteilt. 
Außerdem beriet man die Frage, ob nicht die den Wagenführern für das Füttern ge— 
währte Mittagspause) aufgehoben und das Füttern der Pferde auf die Warteplätze verlegt 
werden könne. Um dem Magistrat die Gelegenheit zu schaffen, dies im Bedarfsfalle kurz— 
weg durch Beschluß anordnen zu können, ohne erst eine besondere Aenderung der Fiakerord— 
nung vornehmen zu müssen, wurde deshalb 8 14 der Fiakerordnung durch ortspolizeiliche Vor— 
schrift vom 22. Dezember 1897 dahin abgeändert, daß es dem Magistrat vorbehalten bleibt, 
das Füttern und Tränken der Pferde auf den Warteplätzen anzuordnen. Zum Vollzuge kam 
diese Anordnung im Jahre 1897 nicht mehr. 
Eine weitere ortspolizeiliche Vorschrift zur Ergänzung der Fiakerordnung war bereits 
am 25. September 1897 erlassen worden. 8 17 Absatz IV derselben bestimmte, daß 
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i) Siehe Seite 727 des vorjährigen Berichtes.
	        
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