Full text: Verwaltungsbericht der Stadt Nürnberg für das Jahr 1897 (1897 (1899))

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und praktischen Bildung sowie zur Weckung und Pflege des Berufsernstes und der Berufsliebe 
bestehen besondere Fortbildungskurse und Fortbildungskonferenzen, die durch Entschließung des 
cöniglichen Staatsministeriums für Kirchen- und Schulangelegenheiten vom 8. Mai 1875 im 
einzelnen geregelt sind. 
Die Leitung dieser Fortbildungskurse und Fortbildungskonferenzen ist für Nürnberg einem 
aus dem Kreise der hiesigen Lehrer erwählten Bezirkshauptlehrer übertragen. 
Die Fortbildungskurse sind für sämtliche Lehrer der betreffenden Bezirke ohne Unterschied 
der Konfession bestimmt. ,Deren Besuch ist in den 4 alljährlich hiefür vorgeschriebenen Kon— 
ferenzen für alle Schuldienstanwärter bis zur erfolgreichen Erstehung der Anstellungsprüfung 
ein obligatorischer. Doch können Schuldienstanwärter, welche die Anstellungsprüfung mit der 
Note IIl bestanden und durch ihre bisherige Amtierung nicht befriedigt haben, ebenso Schul— 
sehrer, deren Lehrgeschicklichkeit oder deren Leistungen in der Schule nicht genügten, auch zu 
einem längeren Besuch der Fortbildungskurse auf Antrag der Distriktsschulbehörden durch die 
königliche Kreisregierung verpflichtet werden. 
Außerdem sind alljährlich drei allgemeine Konferenzen für die gesamte Lehrerschaft des 
Bezirks unter Leitung des Bezirkshauptlehrers abzuhalten. Dieser hat ferner namentlich 
die Ueberwachung der praktischen Fortbildung der pflichtigen Teilnehmer der Fortbildungskurse 
und die Vornahme der Lehrproben in seiner sowie in der eigenen Schule des Fortbildungs— 
pflichtigen sich angelegen sein zu lassen. 
Seit 1881 haben diese Bestimmungen auch für das weibliche Lehrpersonal sinngemäße 
Anwendung zu finden, jedoch mit der Einschränkung, daß für dasselbe eine Verpflichtung zur 
Teilnahme an den allgemeinen sowie an den besonderen Konferenzen nicht besteht. 
Als Bezirkshauptlehrer für den Fortbildungsbezirk Nürnberg (Stadt) ist zur Zeit ein 
Lehrer an der Simultanschule aufgestellt. Für seine Thätigkeit erhält er eine besondere Ver— 
zütung aus der Staatskasse. 
Schulvisitationen wurden im Schuljahr 1896,97 abgehalten; 
ordentliche... .. 78 
außerordentliche ....... . . 92 
im ganzen .. 170 
Im einzelnen verteilen sich dieselben, wie folgt: 
Ordentliche Visitationen 
Volksschule......... 
Knabenfortbildungsschule 
Mädchensonntagsschule. 
Mädchenfortbildungsschule 
Taubstummenschule .. 
Blindenschule... — 
Außerordentliche Visitationen 
Allgemeine Werktagsschuse . . ... 
Höhere Töchterschulenn. 
Achte Klassen ... 
Hilfsklassen. .... . 
Stotterheilkurse .. . 
Pädagogium des Privatlehrers von Zabeltitz 
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