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Alle übrigen Erkrankungen boten wenig Bemerkenswertes, doch war eine große Anzahl
der Art, daß dieselben eine Behandlung während des größten Teiles des Jahres erforderlich
machten, soweit es sich um chronische Erkrankungsformen handelte.
8. Bezirk.
(Rest des Lorenzer Burgfriedens sowie die Landgemeinden Gibitzenhof und
Glaishammer).
Wie es der Bezirk mit sich bringt, waren auch im Berichtsjahre die chronischen
Erkrankungen, namentlich Lungenschwindsucht, chronische Gicht, chronische Unterschenkelgeschwüre
am ausgiebigsten. Von akuten Infektionskrankheiten traten am meisten Keuchhusten und
Scharlach auf, Masern nur ganz vereinzelt.
Luetische Erkrankungen mit sekundären Erscheinungen, sowie akute Gonorrhoe kamen gar
nicht zur Behandlung, dagegen einige sehr schwere gummöre Syphilide.
An chirurgischen Erkrankungen waren es hauptsächlich Panaritien und Phlegmonen, die
bemerkenswert wären.
An Psychose — Melancholie — litt eine Kranke.
Der Winter des Jahres 1897, der ja, was die Temperaturverhältnisse anbelangt, ungemein
mild verlief, ließ bedeutende Abnahme der Unterstützungsgesuche sowie Kälteerkrankungen wahr—
nehmen. Sämtliche Kranke waren wie immer gut untergebracht und gut verpflegt, ebenso
war nirgends ein Mangel an notwendiger Unterstützung zu finden.
Mit dem Berichtsjahre schloß die zehnjährige armenärztliche Thätigkeit des für diesen
Bezirk aufgestellten Arztes.
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Vierter Abschnitt.
Armenbeschäftigungsanstalt.
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Die genannte Anstalt, welche zur Aufnahme und Beschäftigung armer, arbeitsfähiger,
hier heimatsberechtigter Personen dient, die anderwärts Arbeitsverdienst und Obdach nicht erhalten
können, befindet sich im Anwesen Katharinenkloster Nr. 7. Jugendlichen Personen wird die
Aufnahme nicht gestattet.
Im Berichtsjahre fanden 57161] Männer und 3—11] Frauen während 4272 4 124 Aufent—
haltstagen Unterkunft. Der Aufenthalt einer Person betrug im Durchschnitt 71,20 166,52)
Tage; der durchschnittliche Tagesstand betrug 11,7 [11,27) Personen. Der höchste Stand der
Anstaltsbewohner mit 28 war am 27. Dezember 1897, der niedrigste Stand mit 2 vom
27. April mit 13. Juni und 4. mit 18. Juli 1897.
Die Handhabung der Disziplin ist durch eine Hausordnung geregelt. Als Pfleger der
Anstalt ist ein Bezirksarmenpflegschaftsrat aufgestellt.
Die Aufgenommenen werden je nach der Leistungsfähigkeit unter Anfsicht eines Haus—
beziehungsweise Werkmeisters beschäftigt, und zwar erstreckt sich die Arbeitszeit mit Ausnahme
der Sonn- und Feiertage und der Nachmittage an den Samstagen