Volltext: Verwaltungsbericht der Stadt Nürnberg für das Jahr 1897 (1897 (1899))

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Die Wohnungen der erkrankten Armen müssen im allgemeinen als gute bezeichnet werden. 
Es entspricht dies vollkommen den in Nürnberg überhaupt in Arbeiterkreisen gegebenen Verhält⸗ 
nissen. Die Besetzung der einzelnen Zimmer und bewohnbaren Räume ist hier wie dort eine 
den hygienischen Anforderungen nicht entsprechende, verhältnismäßig viel zu hohe. Ein Zimmer, 
eine Kammer und eine Küche (oft nur ein Vorraum als Küche benützt) mit Vater und Mutter 
nebst 4 bis 6 Kindern besetzt — dies ist etwas alltägliches und kaum mehr in die Augen 
fallend. Entsprechend diesen in Nürnberg zur Zeit leider vorhandenen ungünstigen Wohnungs— 
verhältnissen sind auch die Mietpreise in einer erschreckenden Höhe. 200 bis 240 Mark für 
Zimmer, Kammer und Küche ist nach Erkundigungen, die der Arzt einzuziehen Gelegenheit 
hatte, etwas durchaus gewöhnliches. Die Reinlichkeit beziehungsweise der Reinlichkeitssinn ist 
als ein etwas herabgesetzter zu bezeichnen. Besonders auffällig war dies in Familien, in 
welchen Vater und Mutter tagsüber in Arbeit waren und die Kinder einer Großmutter oder 
einer sogenannten „Wawa“ gegen möglichst geringes Entgeld anvertraut waren. In einer 
Familie waren die 4 Kinder tagsüber sich immer selbst überlassen; der dort — leider auch 
heute noch — befindliche Schmutz und Gestank spottet jeder Beschreibung. Eine Abhilfe, etwa 
Kontrolle seitens des Vereins Frauenwohl oder dergleichen wäre hier dringend am Platz. 
Die Ernährung der behandelten erkrankten Armen sowie deren Angehörigen war in 
den meisten Fällen eine ungenügende. Der Arzt konnte sich, indem er oft unvermutet in den 
Mittagstunden zu Besuchen erschien, wiederholt davon überzeugen, daß Kaffee, Kartoffeln und 
schwarzes Brot die Hauptnahrungsmittel der ärmeren Klassen bilden. Es war daher bei 
schweren Erkrankungen, besonders der Kinder, öfters nötig, auf Kosten der Armenpflege mit 
Milch und kräftigen Suppen nachzuhelfen. 
Zum Schluß möge der Pflege der Kranken noch gedacht sein. Dieselbe muß im ganzen 
und großen als eine ungenügende, mangelhafte bezeichnet werden. Der Grund hiefür liegt 
auf der Hand und ist anderwärts bereits erwähnt. Ist beispielsweise der Mann erkrankt, so 
ist die Frau sicher in der Arbeit und werden die Handreichungen sicher nur von minderjäh⸗ 
rigen Kindern gegeben; oder ist ein Kind erkrankt und werden auch seitens des Arztes die 
Anordnungen, etwa solche von Prißnitzumschlägen u. s. w. möglichst genau gegeben, so darf 
man trotzdem sicher sein, daß dieselben nicht verstanden oder aus Gleichgültigkeit nicht richtig 
vollzogen werden. Auch hier wäre seitens der freiwilligen Wohlthätigkeit, Gemeindediakonie 
u. s. w. noch manchmal Gelegenheit zum Helfen gegeben. 
3. Bezirk. 
(Sebalder Burgfrieden östlich der Veillodterstraße und Bayreutherstraße, 
Schoppershof und Sankt Jobst). 
Im Jahre 1897 gelangten zur armenärztlichen Beobachtung: 
Männer Frauen Knaben Mädchen 
20 125 91 [107 14 111) 23 [18 
Die Erkrankungsformen waren folgende: 
Männlich 
1) Akute Infektionskrankheiten 
Kinderkrankheiten . . . .. 9 131819) 
der Erwachsenenn .... 1 — 118 
2) Lungentuberkulose und andere tuberkulöse Erkrankungen 431 5177 9110) 
Davon 9 Maserufälle.
	        
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