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setzung für die Pillenreutherstraße, den Celtesplatz und die umliegenden Straßenzüge aner—
kannt. Für den Fall der Anlage einer Wegunterführung dortselbst unter dem Bahnhof (Seite 115)
können aus denselben wertvolle Bauplätze gewonnen werden.
Zu 17, 18, 20, 26 und 27. — Die Ludwigsstraße durch und um den weißen Turm
—0 dortselbst zu dessen richtiger Bewältigung all—
mählig als ganz unzulänglich erwiesen. Man mußte auf eine entsprechende Verbreiterung
bedacht sein, und zur Ausführung dieses Vorhabens war die Erwerbung dieser Anwesen not—
wendig!).
Zu 19. — Zur Abrundung des städtischen Besitzes angekauft. Das zu 3 Vorgetragene
findet hier gleichfalls Anwendung.
Zu 21. — Die Erwerbung dieses Anwesens erfolgte für Zwecke der städtischen Gruben—
entleerung, um das gesamte Geschäft für dieselbe in der Hand der Stadtgemeinde vereinigen
zu können.
Zu 22. — Zum Zwecke der Instandsetzung des Melanchthonplatzes und der anstoßenden
Straßenzüge käuflich erworben.
Zu 28. — Für die beabsichtigte Herstellung einer unterirdischen Straßenverbindung
zwischen der Sebalder Stadtseite und dem nordwärts der königlichen Burg gelegenen Teile
des Stadtgebiets erschien es geboten, das gesamte Anwesen Vestnerthorgraben Nr. 19 in
städtischen Besitz zu bringen.
Zu 29. — Die Erwerbung des gesamten Schallershofes erfolgte wegen der in Aussicht
zenommenen Vergrößerung des Stadtparkes.
Zu 30. — Anfänglich wurde nur die käufliche Erwerbung des Oberbaues des südlichen
Türmchens in dem Vorthore des weißen Turmes, dessen unterer Teil der Stadtgemeinde bereits
zehörte, samt dem zwischen demselben und dem nördlichen Türmchen bestehenden Thorbogen
vom Hause Nr. 30 Ludwigsstraße für die Stadtgemeinde Nürnberg als sehr wünschenswert
anerkannt, weil schon dadurch allen Versuchen der Verunstaltung oder gar Entfernung dieses
ulturgeschichtlich und architektonisch hochbedeutsamen, auch sehr malerischen Bauwerks entgegen—
getreten und die Stadtgemeinde bei dem in Aussicht genommenen Verkehrsverbesserungen beim
weißen Turm vor nachbarlichen Einsprüchen unabhängig gemacht wäre. Auf ergangene An—
regung wurde jedoch der Ankauf des gesamten Anwesens Ludwigsstraße Nr. 30 trotz des hohen
Kaufpreises beschlossen, da nicht verkannt wurde, daß die Stadtgemeinde ein ziemliches Interesse
an dieser Erwerbung haben mußte, da hiedurch etwaigen Einsprüchen gegen die beabsichtigten
Aenderungen am weißen Turm und gegen die vorteilhafte Verwendung des zur Ueberbauung
bestimmten wertvollen gemeindlichen Areals der Hauptsache nach vorgebeugt wurde (siehe auch
oben zu 17ff).
Zu 31 mit 37. — Diese Grundstücke wurden in erster Linie zum Zweck der Ablager—
ang von Schutt erworben. —
In den Zusammenstellungen des nächsten Jahres werden die Ende 1897 erfolgten, aber
auf 1898 verrechneten Erwerbungen aufgeführt, ebenso wie vorstehende Zusammenstellung auf
1897 verrechnete Erwerbungen des Jahres 1896 ersehen läßt.
II. Verkäufe.
Eine Uebersicht über die im Jahre 1897 von der Stadtgemeinde verkauften Liegenschaften
folgt auf Seite 455 bis 4569. Erläuternde Bemerkungen zu derselben sind nicht notwendig.
V Näheres hierüber siehe Seite 148 bis 150.