Volltext: Verwaltungsbericht der Stadt Nürnberg für das Jahr 1897 (1897 (1899))

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im Allgemeinen die bestehende Häuserflucht einhielt, von welcher er übrigens, um 
die Sankt Johannis-Straße durchweg auf 15 Meter Breite zu bringen, zum Teil bis 
zu 1,5 Meter einwärts abrücken mußte. Auch an der Nordseite, in der Burgschmiet— 
straße, hatte der Anwesensbesitzer abzutreten, im Ganzen (in beiden Straßen) gegen 
47 Quadratmeter, wogegen er nur an der westlichen Abschrägung seines Hauses 
8 Quadratmeter Fläche erhielt. In diesem Sinne wurde auch die Baulinie seitens 
der königlichen Regierung festgesetzt. 
40) Baulinie für das Haus Doktorshof Nr. J. 
Von dem Eigentümer wegen Neubaues des Hauses veranlaßt. Durch Magistrats— 
beschluß vom 2. November 1897 wurde die bestehende Hausflnucht als Baulinie 
anerkannt. 
NUene Bauanlagen. 
41) Baulinie für eine neue Querstraße zwischen Merkelstraße und Wächterstraße. 
Wurde von einem der angrenzenden Grundbesitzer zum Zweck der Aufteilung des 
dortigen großen Gartengeländes in einer Breite von 13 Metern mit einseitigem, 
3 Meter breitem Vorgarten auf der Nordseite beantragt und genehmigt. 
Baulinie für eine neue Querstraße durch die Fläche des alten Krankenhauses zwischen 
Frauenthorgraben und Sandstraße und für eine Vorgartenanlage zwischen dieser 
neuen Querstraße und der Weidenkellerstraße. 
Die Stadtgemeinde Nürnberg, als Besitzerin der Grundfläche des alten Kranken— 
hauses, stellte den Antrag zur Festsetzung einer neuen Querstraße östlich der Weiden— 
kellerstraße und parallel mit dieser zum Zweck der Aufteilung des Geländes in Bau— 
plätze. Hiefür ist zunächst das westlich der fraglichen Querstraße liegende Bauquartier 
ins Auge gefaßt, während das östlich gelegene für städtische Bedürfnisse vorbehalten 
bleiben soll. Die neue Straße, welche zugleich eine kürzere Verbindung der inneren 
Stadtbezirke mit Steinbühl durch das Thor beim Germanischen Museum und den 
Tafelhofer Tunnel vermittelt, wurde in einer Breite von 16 Metern, der erwähnte 
Vorgarten in einer solchen von 5 Metern beantragt und genehmigt. 
III. Im Jahre 1897 begonnene, jedoch nicht mehr zur Durchführung gelangte 
Baulinien- und Höhenlagefestsetzungen. 
Alte Bauanlagen. 
43) Baulinie für das Haus an der Karlsbrücke Nr. 2. 
Dessen Besitzer beabsichtigte einen Umbau seines Anwesens vorzunehmen, wodurch der 
Stadtmagistrat sich veranlaßt sah, die für die anstoßenden Häuser Nr. 4, 6, 8 bereits 
durchgeführte Baulinienziehung (siehe oben Nr. 24), durch welche eine angemessene 
Verbreiterung der Karlsstraße von 7 auf 8,70 Meter erreicht worden war, nunmehr 
auch auf das Haus Nr. 2 auszudehnen und geeignete Vorschläge hiefür aufzustellen. 
Der Besitzer wollte sich jedoch nur dann zur Anerkennung der vorgeschlagenen Bau— 
linie bereit erklären, wenn ihm eine hohe Entschädigung für das abzutretende Vorland 
durch den Stadtmagistrat zugebilligt werde. Letzterer fand die gestellte Forderung 
zu hoch und lehnte sie ab. Die Verhandlungen mit dem Hauseigenthümer wurden 
fortgesetzt, kamen aber im Berichtsjahre nicht mehr zum Abschluß. 
44) Baulinienänderung für die Hertelstraße, den Vogelsgarten, die Bahnhofstraße und 
Dörrnhofstraße.
	        
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