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Besondere Fürsorge und Wohlfahrtspflege.
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Kindes in eine andere Umgebung, sei es mit Zustimmung der Mutter, sei es im Wege des
Zwangs. Bei der Auffindung von geeigneten Einzelpflegeplätzen haben wieder der Landes—
perein für Innere Mission und das Caritasbüro wertvollste Mitarbeit geleistet.
Im allgemeinen haben wir den Eindruck, daß seit Festigung der Währung die Fälle
körperlicher Verwahrlosung eher zurückgegangen sind, während es in bezug auf Zucht und
Sitte immer noch vielfach schlimm bestellt ist. Es scheint uns sogar, daß die Fälle schwerer
Zerrüttung des Familienlebens eher zus als abgenommen haben. Fast immer ist Wohnungsnot
oder Alkoholismus dabei im Spiele oder beide Uebel zugleich. Sie müßten daher mit
ganz anderer Energie bekämpft werden, als dies heute geschieht. Sie untergraben Familie,
Gesundheit, Sittlichteit. Cast wenn Wohnungsnot und Alkoholismus beseitigt oder wenigstens
eingedammt sind, wird die Bahn frei, auf der sich die innere Umkehr der Wenschen vouziehen
kann. Bis dahin werden alle Erziehungsbemuhungen, auch die des Berufsvormundes, immer
nur wie ein Tropfen auf den heißen Stein sein.
Eine besondere Aufgabe erzieherisch-wirtschaftlicher Natur liegt auf dem Gebiete der
berufsberatung und Berufszuführung. Die Mündel werden, wo immer möglich, einer Lehre
zugefuhrt, doch ist hiebei immer wieder starrer Widerstand der Angehörigen zu bemerken,
die besonders die Mädchen gleich nach Schulentlassung zum Geldverdienen ins Geschäft
chicken möchten.
Während des Berichtsjahres wurde damit begonnen, eine „Alkoholklausel“ in den Lehr—
bertrag aufzunehmen; erfreulicherweise fand diese Maßnahme volles Verständnis bei den
Lehrmeistern. Die Klausel lautet: „Der Lehrling darf während der Arbeitszeit und an
der Arbeitsstelle weder Bier noch andere alkoholische Getränke zu sich nehmen. Der Lehrherr
derpflichtet sich, darüber zu wachen, daß vorstehende Bestimmung eingehalten wird.“
Mehrere junge Bräute unter den Mündeln erhielten die Zustimmung zur Eheschließung.
In einem Falle jedoch mußte die Zustimmung im Interesse des WMiädchens verjsagt werden.
Lin Mündel erhielt nach Abschluß der Lehrzeit die Genehmigung zur Auswanderung. Es
hat drüben bei Angehörigen gute Aufnahme gefunden und steht in gut bezahlter Arbeit.
Rechtsberatungsstelle für Schwangere. Sie wurde von 97 werdenden Müttern auf—
gesucht. 10 Fälle davon waren aus dem Vorjahr übernommen. In 16 Fällen hievon gelang
es, die Väater der zu erwartenden Kinder zur Anerkennung und freiwilligen Zahlung bzw.
hinterlegung zu bewegen, in 17 Fällen wurde wenigstens die Anerkennung erreicht. In
3 Fällen wurde Antrag auf einstweilige Verfügung gemäß 8 1716 gestellt, in einem dieser
Fälle auch gepfändet.
Adoptionsvermittlung. Die Adoptionsvermittlungsstelle erfreute sich weiter regen
Zuspruchs. Sie hat ihre Beziehungen zu anderen verwandten Organisationen weiter
ausgebaut; insbesondere bestand ein reger Verkehr mit der Adoptionsvermittlungsstelle des
VBereins für Säuglings- und Kleinkinderfürsorge in Düsseldorf sowie mit der Vermittlungs—
telle des Roten Kreuzes in Berlin.
Zu den 49 aus dem Vorjahre übernommenen wurden 132 Kinder neu vorgemerkt, so
daß im ganzen 181 zur Vermittlung in Frage kamen, darunter 154 uneheliche. 25 schieden
aus, so daß 156 zur Vermittlung blieben, darunter 180 uneheliche. Von sämtlichen Kindern
waren 82 weiblichen Geschlechts und 74 männlichen Geschlechts. Die Vermittlung gelang bei
77, vorgemerkt blieben 79.
Außer den noch aus dem Vorjahre übernommenen 24 Ehepaaren meldeten sich neu 111
Ehepaare, so daß die Berufsvormundschaft im ganzen mit 135 Ehepaaren in Beziehung stand.