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Besondere Fürsorge und Wohlfahrtspflege.
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An der in den Monaten Mai, Juni, September und Dezember 1924 stattgefundenen
Verteilung von Lebensmitteln an die Unterstützungsempfänger des Wohlfahrtsamtes nahmen
nach übereinstimmenden Beschlüssen des Wohlfahrtshauptausschusses und des Stadtrates
Nürnberg auch die Zusatzrentenempfänger teil. Dieser Personenkreis erhielt gemäß Stadtrats—
beschluß vom 2. April 1924 gleich den Unterstützungsempfängern des Wohlfahrtsamtes und
der Erwerbslosenfürsorge nachträglich für Februar und März 1924 auch Zuschüsse zur Miets—-
steuer. Für die Zusatzrentenempfänger belief sich der Aufwand auf 23 331 Mark. Nach
Beschluß des Stadtrates vom 3. September 1924 waren außerdem die Zusatzrentenempfänger
zur Empfangnahme verbilligter Brennmaterialien berechtigt. Je nach Wunsch wurden Gut—
scheine über 8 Zentner Kohlen bzw. Briketts und 5 Zentner Holz oder 4 Zentner Kohlen
und 3 Zentner Holz zum Vorzugspreis von 1 Mark für den Zentner Kohlen oder Briketts
und 1,530 Mark für den Zentner Holz ausgehändigt. Der Kostenbetrag von 15,50 Mark
»zw. 7,50 Mark für diese Brennstoffmengen wurde dann in 2 Raten an der Zusatzrente
einbehalten. Elterngeldempfänger, deren Rentenbezüge die Unterstützungsrichtsätze des Wohl-—
fahrtsamtes nicht oder nicht wesentlich überstiegen, konnten auf Antrag die Brennstoffe
umentgeltlich erhalten. Zur Ausgabe gelangten insgesamt 1607 Gutscheine über 8 Zentner
Kohlen und 5 Zentner Holz und 789 Gutscheine über 4 Zentner Kohlen und 3 Zentner Holz,
wofür der Betrag von 28 100 Mark an der Zusatzrente in Abzug gebracht wurde. Kostenlos
wurden 2 Gutscheine über 8 Zentner Kohlen und 5 Zentner Holz und 444 Gutscheine über
1Zentner Kohlen und 3 Zentner Holz abgegeben. Im Vollzug der Entschließung der Staats—
ministerien für Soziale Fürsorge und des Innern vom 1. Oktober 1924 wurden ab 1. No⸗
vember 1924 für die Zusatzrentenempfänger im Monat durchschnittlich 600 Stück Mietssteuer—
nachlaßbestätigungen ausgefertigt.
Den Zusatzrentenempfängern, mit Ausnahme der Halb- und Doppelwaisen, wurde nach
Beschluß des Stadtrats vom 26. November 1924 die einmalige Winterbeihilfe zugesprochen.
An 2532 Parteien gelangten in Einzelbeiträgen von 10 bis 25 Mark insgesamt 35 485 Mark
zur Auszahlung.
Soweit Versorgung mit ärztlicher Hilfe und Heilmitteln benötigt
war, nahmen die Kriegsopfer, wenn sie nicht Anspruch auf freie Heilbehandlung auf Grund
des Reichsversorgungsgesetzes usw. hatten, im Bedürftigkeitsfalle an den allgemeinen vertrag—
lichen Abmachungen zwischen Bezirksfürsorgeverband Nürnberg und der allgemeinen Orts⸗
krankenkasse Nürnberg teil. Im Laufe des Berichtsjahres wurden 694 Arzt- und Heilmittel—
scheine an Kriegsbeschädigte und deren Angehörige, 3142 an Kriegshinterbliebene ausge—
händigt. Die beiden Vertrauensärzte nahmen 895 Untersuchungen vor, darunter 300 für
Kriegsbeschädigte. Weitere 330 Untersuchungen und Gutachten fielen für Zwecke der Arbeits—
und Berufsfürsorge an. Im Rahmen der verfügbaren Mittel wurde auch eine ziemlich weit—
gebende Erholungsfürsorge durchgeführt. Neben erholungsbedürftigen Kindern mußten haupt—
ächlich Kriegsblinde und Kriegerwitwen einem Kuraufenthalt zugeführt werden.
Im Jugendausschuß, der anläßlich der Neuorganisation des Wohlfahrtsamtes
und der Ausschüsse mit dem 3. November 1924 seine Tätigkeit beschloß und alle für Krieger—
vaisen und Kinder von Kriegsbeschädigten einschlägigen, Fragen zu behandeln hatte, wurden
n 13 Sitzungen 606 Anträge erledigt. Neben der Gewährung von Beihilfen für Berufs—
ausbildung, der Beschaffung von Lehr- und Lernmitteln bzw. Werkzeugen und Berufskleidung,
der Gewährung von Zuschußleistungen für Eisenbahn— und Straßenbahnfahrtkosten bei weiten
Entfernungen zwischen Wohnungen und Arbeitsstellen bzw. Schulen ist hier eine ausgedehnte
Erholungsfürsorge im Benehmen mit der Nürnberger Kinderhilfe besonders hervorzuheben.
Für 587 durch die Kinderhilfe in Erholungsheimen untergebrachte Kriegerwaisen und Kinder