Gemeindevertretung und Verwaltung.
Als Teuerungszuschläge, berechnet aus den vorstehend angegebenen Grundbezügen,
wurden gewährt:
Monat
Juli
1. Hälfte
2. Hälfte
Monatsdurchschnitt
August
1. Hälfte
2. Hälfte
Monatsdurchschnitt
September
1. und 2. Viertel
3. Viertel
4. Viertel
Monatsdurchschnitt
allgemeiner örtlicher
Teuerungs⸗ Sonderzuschlag
zuschlag für Nürnberg
Zuschläge
zusammen
in o /0 der Grundbezüge
237
574
105. p/
17
34
25.5
254
608
431
6504
13530
0017
194
478
336
6698
14008
10353
38840
199900
699900
244370
1362
7000
24500
8556
40202
206900
724 400
252926
monatlicher
Frauenzuschlag
lin Tausend
Mark)
166
332
249
3672
7500
5586
20000
100000
362250
125562,5
Die Höhe der Beamtenbezüge ist bis einschließlich September 1923 stets mit dem wirk—
lichen Monatsbetrage festgesetzt und eingewiesen worden. Von 1. Oktober 1923 an wurde
sie, um das Rechnen mit den großen Zahlen zu vereinfachen und die nahezu jeden dritten
Tag notwendig gewordenen Gehaltszahlungen überhaupt durchführen zu können, besoldungs—
und kassentechnisch in der Weise dargestellt, daß das Vielfache (Meßzahl) der nach der
Besoldungsordnung und nach den Pensionsvorschriften zustehenden Grundbezüge angegeben
wurde. Dieses Verfahren war in Anwendung bis zu dem rückwirkend ab 1. Dezember 1923
erfolgten Inkrafttreten der Goldmark-Besoldungsordnung.
Aus den Meßzahlen ergibt sich der Hundertsatz des allgemeinen (d. i. für alle
Ortsklassen gültigen) Teuerungszuschlages und des örtlichen Sonderzuschlages nach folgenden
Schlüsseln:
a) (allgemeine Meßzahl 2 100) — 100 — Hundertsatz des allgemeinen Teuerungszuschlages,
umgekehrt: (Hundertsatz des allgemeinen Teuerungszuschlages 4 100): 100 — allgemeine
Meßzahl.
b) Meßzahl für den örtlichen Sonderzuschlag ) 100 — Hundertsatz des örtlichen Sonder—
zuschlages; Hundertsatz des örtlichen Sonderzuschlages: 100 — Meßzahl für den örtlichen
Sonderzuschlag.