Allgemeine wirtschaftliche und soziale Fürsorge.
Die im Rechnungsjahr 1923,24 eingetretene Geldentwertung hatte zur Folge, daß Zinsen
aus Wertpapieren nicht mehr bezahlt wurden und daher aus dem zum größten Teil in
Wertpapieren angelegten Stiftungsvermögen nicht mehr eingegangen sind. Soweit Zinsen
aus Hypothekdarlehen noch bezahlt wurden, waren diese vollständig wertlos.
Zugang an Stiftungen. Es wurden folgende neue Stiftungen errichtet:
Steinbühler Kinderstiftung. Sie wurde errichtet vom Stadtrat Nürnberg mit
einem von der Kleinkinderbewahranstalt Steinbühl zur Verfügung gestellten Kaufpreis für
die Anwesen Gugelstraße Nr. 20 und Charlottenstraße Nr. 23 zu 800000. — Papiermark.
Zweck ist die Bekleidung bedürftiger Steinbühler Konfirmanden und Kommunikanten und die
Unterbringung bedürftiger Nürnberger Kinder auf dem Land oder in einem Bad.
Justizrat Hilpert'sche Stipendienstiftung für unbemittelte Studierende
der Rechtswissenschaft. Zu dieser hatte der am 6. Februar 1923 in Nürnberg verstorbene
Beheime Justizrat Dr. Daniel Hilpert in seinem Testament ein vom Nachlaß auszuscheidendes
Zapital von 300000 Papiermark bestimmt. Die Stiftung ist vom Stadtrat Nürnberg
errichtet und soll zur Unterstützung unbemittelter Studierender der Rechtswissenschaften dienen.
Erlöschen bestehender Stiftungen. Die im Jahre 1912 von dem Kunstanstalts—
hesitzer Martin Brunner hier mit einem Kapital von 50000 Mark errichtete „Martin
Brunner'sche Stiftung“ ist von den Erben des am 1. April 1918 verstorbenen Stifters
angefochten worden. Durch Endurteil des Oberlandesgerichts Nürnberg vom 14. Dezember 1922
ist die Stadtgemeinde Nürnberg zur Herausgabe des Stiftungsvermögens verurteilt. Es ist
deshalb im März 1923 an die Erben hinausgegeben worden.
Veränderungen am Grundbesitz. Um für den Forstwart für den Heiliggeist-Spital—
Stiftungswald bei Simonshofen und Schnaittach eine geeignete Wohnung zu schaffen, ist in
der Gemeinde Dehnberg das Grundstück Plan Nr. 273 erworben und auf demselben ein Forst—
wartsgebäude erbaut worden. Die Kosten wurden aus dem Erlös verkauften Nutzholzes
gedeckt; sie haben sich auf rund 117000 Papiermark belaufen.
Vom Grundstück der Findel- und Waisenhausstiftung in der Steuergemeinde St. Peter
Plan Nr. 23/0 ist eine Teilfläche von 730 qm als Bauplatz an die „Landeskirchliche Gemein—
schaft E. V.“ um 133 700 Mark Papiermark verkauft worden.
Das im Eigentum der von Rieter'schen Stiftung gestandene Schulhaus in Kalbenstein—
berg Plan Nr. 19314 wurde den im Schulsprengel Kalbensteinberg vereinigten Gemeinden
Kalbensteinberg, Wernfels, Obererlbach und Haundorf im Vergleichswege abgetreten, wodurch
die Baupflicht der von Rieter'schen Stiftung an diesem Gebäude erloschen ist.“
Findel- und Waisenhaus. Auf Grund vom Wohlfahrtsreferat ausgearbeiteter
Vorschläge für die Neuordnung der städtischen Jugendfürsorgeanstalten in Nürnberg ist der
Betrieb des bisherigen Findel- und Waisenhauses, die Erziehung und Verpflegung armer
Waisen, vorzüglich Doppelwaisen, vom 1. September 1923 an aufgehoben worden. Die im
Waisenhaus befindlichen Kinder sind bei Familien und in auswärtigen Anstalten unter—
gebracht worden.
Die Anstaltsgebäude und die ganze Einrichtung wurden seitens der Stiftungen an die
— *** Nürnberg zur Einrichtung und zum Betrieb eine Fürsorgeerziehungsanstalt
verpachtet.
15. F i
Feuerlöschwesen.
Allgemeines. Der Feuerwehrdienst wurde weiterhin durch die Berufsfeuerwehr in
Gemeinschaft mit den freiwilligen Feuerwehren in den Vororten ausgeübt.