HE
CD
Ka
K
valem Auftrage zur Ausführung kamen. Die fortlaufende Desiniek-
tion wurde in 390 Fällen angeordnet und deren Ausführung über-
wacht; 2672 Famılien nebst Wohnungen wurden auf Ungeziefer unter-
sucht. Ju der Entlausungsanlage wurden 527 Personen behandelt.
Gebühren, Die bestehende Gebührenordnung wurde ab 1. April
1922 einer Neuregelung unterzogen, wobei insbesondere dis für
die Wohnungs desinfektion gültigen Pauschal-
sätze durch Einzelsätze für aufgewendete Zeit und Materialien
ersetzt wurden. Jm Laufe des Jahres mußten die Gebühren zwölfmal
erhöht werden.
Für die Jnanspruchnahme der Entlausungsanlage
wurde ab 1. Oktober 1922 eine Gebühr von 20 X pro Person festge-
setzt; auch disse Gebühren wurden in der Zwischenzeit fünfnal er-
ee A März 1923 betrug der Mindestsatz 100 X, der Höchst-
SACZ y
9, 5tädtische Grubenentleerung.
Betrieb. Der Anfall an menschlichen Abfallstoffen betrug im
Berichtsjahr im hiesigen Stadtgebiet 63712 _Tonnenfuhren zu je
1200 Liter. Schon von jeher waren die Abfallstoffe ein sehr be-
Don Düngemittel für die Landwirtschaft, Das Absatzgebiet der
ürnberger Fäkalien erstreckt sich auf einen großen Teil von
Mittelfranken. Der Transport der Fäkalien aus den einzelnen Anwe-—
sen erfolgt zur Zeit nur noch mit Spezialautomobilen, der Versand
über Land mit den Eisenbahnfäkalientransportwagen. Am Anfang des
Berichtsjahres war die Fäkalienverfrachtung noch einigermaßen gut
und es könnten durchschnittlich 250 Tagenladungen im Monat ver-
frachtet werden, dagegen setzte in der Mitte des Jahres wegen des
starken Anziehens der Frachtkosten in Verbindung mit neuen Ver-
kehrsgebühren ein rapider Rückgang der Fäkalienversendung ein,so-
daß die Stadt wegen der Fortschaffung der Fäkalien in ernstliche
Schwierigkeiten geriet. Obwohl man seitens der Stadtverwaltung
alles versuchte,um die anderweitige Unterbringung der Fäkalien zu
ermöglichen, indem die eigens für diese Zwecke angelegten Keh-
richtplätze und Ödländereien im Stadtgebiet herangezogen wurden.
konnte doch nicht der ganze Fäkalienanfall bewältigt werden, so-
daß wieder Fäkalien in die Kanalisation eingelassen werden muß-
ten. |
10. Straßenreinigung-und Haus-z
kehrichtabfuhr.
Straßenreini und -Besprengung. Die Reinigung und Be-
Sprengung geschieht in allen Straßen und Plätzen des Stadt ebie-
tes durch die Straßenreinigungsanstalt, mit Ausnahme der Straßen-
flächen, welche die Straßenbauabteilung zu reinigen hat.
Die Gesamtreinigungsfläche betrug bei Inkrafttreten des neuen
Ortsstatutes am 1. 0 tober 1922: 4 351 944 qm, hievon waren ge-
bührenpflichtig 2 654 635 qm, nicht gebührenpflichtig 1 660 309 am
von jekztoren Wurden ı 029615 qm von der Straßenbauabteilung ge-
reinigt.
1 Snfolge Abbaues bei der Straßenreinigung murden ab 1. März
1923 von den gebührenpflichtigen Flächen 885 900 qm abgetrennt
und als nicht mehr gebührenpflichtig ebenfalls der Straßenbauab-
teilung zur Aein1gung überwıesen.
Die seit 1. Januar 1921 eingeführte Reinigung nach Klassen
wurde mit Jnkrafttreten des neuen Ortsstatutes für Straßenreini-
gung am 1. Oktober 192% aufgehoben und die Gebühren für Reinigung
Dach der Haussteuerverhältniszahl berechnet.
Es betrugen die Hundertsätze am Schlusse des Jahres:
für die ersten angefangenen oder vollen z0 000 M.des Mietwertes 1680%
” * nächsten‘ " " 20.000 " 12602
n " "„ vw " 10 000 mM n 840%
„0 n " 10000" " 420%
To “ 2 Cd
A
weiteren Beträge