Volltext: Verwaltungsbericht der Stadt Nürnberg für 1922/23. (1. April 1922 - 31. März 1923) (1922/23,1 (1924))

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Aus letzterem Gebiet.ist u._a. die Abgabe von 446 Betistellen,446 
Matratzen, 746 Wolldecken, 188 Stühlen, 451 Nachttischechen und 79 
Tischen hervorzuheben. a 
Eine weitere Fürsorgeangelegenheit ergab die Einsteliung der 
verbilligten Streßenbahnbenützung für Schwerbeinverletzte durch 
Jie Straßenbahndirektion. Zur Behebung dieser Härte wurde diese 
Vergünstigung nach bestimmten Richtlinien vom Fürsorgeamt übernom- 
nen und &b 1. Januar 1923 hiefür in_85 Fällen 500 750 4 aufgeWwen- 
det. Nebenher ist auf die von der allgemeinen Wohlfahrtspflege ver- 
anlaßte und für die Brieg50nier Al Ab durchgeführte Ak- 
tion der Milch-, Brot-, Kartoffel-, Brennstoff- und Gasverbilli- 
gung hinzuweisen. , 
Der Gesundheitsfürsor g e wurde wesent. 
liche Bedeutung zugemessen. Jn erster Linie Kommt hier der Beitritt 
ies Fürsorgeamtes zum Zweckverband zur Bekämpfung der Tuberkulose 
in Frage. Mit dem Arztlichen Bezirksverein wurde wegen der Behand- 
Lung von Kriegsbeschädigten und Kriegshinterbliebenen ein Vertrag 
abgeschlossen, der die grundsätzliche Behandlung der Kriegsopfer 
durch die Mitglieder Ger Krankenkassenabteilung des gonanlten 
/ereines regeit. Im ähnlichen Sinne haben die Äpotheker Vergünsti- 
gungen für HNeilmittelbezug eingeräumt. . 
Das Erholungsheim Roth wurde am 15. 1.1923 wegen der ungün- 
stigen wirtschaftlichen Verhältnisse an die Kinderhilfe abgegeben. 
Jn diesem Geschäftsjahr wurden daselbst neben Kindern von auswär- 
bigen Fürsorgestellen und.der Kinderhilfe sowie Kriegerwitwen zZ8 
Kinder von Nürnberger Kriegsbeschädigten und Kriegshinterbliebenen 
untergebracht. , , 
_ Die Aufwendungen für Gesundheitsfürsorge belaufen sich für 
Kriegsbeschäckgte auf 1 351 U a be auf 
4 133 700 M,. Freie ärztliche Behandlung wurde durchschnittlich 
vierteljährlich 650 Familien gewährt. 
Die Höhe der Teuerungszuschüsse wurde vom Reichsarbeitsmi. 
nisterium wiederholt. den veränderten wirtschaftlichen Verhältnis- 
sen MH Wesentlich ist, daß die bisherigen Verordnungen, 
durch das Reichsgesetz vom 21. Juli 1922 ersetzt wurden. Die in 
dem Gesetz enthaltenen Härten wurden durch die Erlasse vom 14,12 
22 und 26.2. 23 gemildert. Die Durchschnittszahl‘ der Teuerungs- 
Et betrug 7 500. Die Gesamtanfwendungen beliefen 
sich auf 437 475 687 X. . N 
Von den übrigen Aufgaben des Fürsorgeamntes ist _ noch die Ge- 
währung von Unterstützungen aus dem Altfonds, dann das Zussmmen- 
arbeiten mit den Te rsorgungsbehörden Euf dem Gebiete der Eenten- 
versorgung zu erwähnen.Jm ersteren Falle sind wesentliche Ande- 
rungen nicht eingetreten; im letzteren Falle_ist die Umanerkennung 
ler Kriegsopfer ast restlos vollzogen. Als Folge treten die zahl- 
reichen Erhebungen, welche zur Klärung der vor den Versorgungsge- 
richten erhobenen Klagen erforderlich sind, zutage. 
3.Abwicklungsstelle_ der KXriegs- 
und Flüchtlingsfürsorge. 
‚Die Flüchtlingsfürsorge hat anfangs _Februar 1923. infolge des 
Vorgehens der Besatzungsbehörden in der Pfalz, im Ruhr- und im Rhein- 
gebiet, eine bedeutendes Wiederbelebung erfahren. Während bis zum ge- 
nannten Zeitpunkt sowohl bezüglich der Kriegs- aXIs auch der Flücht- 
lingsfürsorge größtenteils nur noch Abrechnungsarbeiten zu betäti- 
gen waren und mit einer Auflösung der Geschäftsstelle gerechnet wer- 
den konnte hing? nunmehr ihr Weiterbastehen von den Vorgängen im 
besetzten Gebiet ab. ; 
Die aus Elsaß-Lothringen und den Sb ro fenen und besetzten 
östlichen Gebieten Preußens stammenden Flüchtlinge sind nunmehr 
größtenteils durch eine Bu Fach NTEUUE für ihre erlittenen Verluste 
vom Reich abgefunden und wieder dem Erwerbsleben zugeführt worden. 
Für sie kommt daher eine Betreuung durch die Flüchtlingsfürsorge 
nicht mehr in Frage.
	        
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