fullscreen: Verwaltungsbericht der Stadt Nürnberg für das Jahr 1920/21. (1. April 1920 bis 31. März 1921) (1920/21,1 (1921))

Gemeindevertretung und Verwaltung 
3. Organisation des städtischen Dienstes. 
Arbeiterrat. Dieser löste sich am 20. Mai 1920 auf. 
Neuordnung der Referate. Am 14. Juni 1920 wurde ein „technisches Refe— 
rat“ gebildet und dieses dem berufsmäßigen Stadtrat Rudolf Terhaerst übertragen. Dem 
technischen Referate wurden zugeteilt das Referat für das Gaswerk, die öffentliche Beleuchtung, 
das Elektrizitätswerk und das Großkraftwerk Franken, die Wasserversorgung, die Bäder und 
Bäderbetriebe, die Werkkasse, das Maschinen- und Heizamt, die Kohlenversorgung der Stadt— 
verwaltung, die Bewirtschaftung der Betriebsstoffe. 
Am 1. Oktober 1920 wurde das Referat VIa (Gesundheitsreferat) aufgehoben; dessen 
Seschäftsaufgaben wurden dem Referat VI (Wohlfahrtsreferat) übertragen, welches hierfür 
den Stadtsyndikus Dr. Plank zugeteilt erhielt. 
Durch Beschlüsse des Ältestenausschusses und des Stadtrates vom 7. Juli 1920 wurde 
das Hilfsreferentenwesen unter Aufhebung aller früheren in dieser Angelegenheit 
ergangenen Beschlüsse in der Weise neu geregelt, daß künftig für jedes Referat nur e in Hilfs— 
referent bestellt wird, der berechtigt und im Bedarfsfalle verpflichtet ist, das gesamte Referat 
vertretungsweise zu führen. 
Die Hilfsreferentenstelle im Finanzreferat wurde am 11. Oktober 1920 mit Stadt— 
yndikus Dr. Hans Fleischmann besetzt. Die Referate VII und VIII vertreten sich in 
»olizeilichen Angelegenheiten gegenseitig; Hilfsreferenten für diese Referate wurden zunächst 
nicht bestellt. 
Errichtung von Ämtern. An neuen Amtern wurden geschaffen: am 1. April 1920 
das städtische Randwirtschafts amt, am 8. April 1920 das Fremdenamt, im Juni 
lo0 die Kinderhilfe“, am 1. Juli 1920 das Gesundheitsamt, am 1. September 
920 das städtische Steief kiüngs amt, am 1. Dezember 1920 das Veterinäramt, am 
5. Dezember 1020 das städtische Theater-Betriebsamt, am 12. FJanuar 1021 das städtische 
Steueramt unter Vereinigung des bisherigen Steueramtes mit dem Lustbarkeitssteueramt, 
der Aufschlagseinnehmerei und der Hundeversteuerung. 
Distriktsvorsteher. Durch die Einverleibung der Gemeinde Ziegelstein in den Staͤdt- 
bezirk am 1. August 1920 wurde ein neuer Distrikt mit der Bezeichnung „58. Distrikt Sebalder 
Seite“ gebildet. 
4. Dienstverhältnisse der Beamten. 
Anstellung. Mit der Einstellung von Beamtenanwärtern wurde dem 
dringenden Bedarf entsprechend fortgefahren. Mit Rücksicht auf den Abbau der gemeind— 
lichen Kriegs- und Übergangswirtschaft blieb die Einstellung von männlichen und weiblichen 
Hilfsangestellten auf ganz besondere Ausnahmefälle beschränkt; aus dem gleichen 
Grunde schied im Berichtsjahre auch eine große Anzahl von männlichen und weiblichen Aus— 
hilfskräften entweder freiwillig oder nach vorangegangener Kündigung aus dem städtischen 
Dienste aus. 
Tarifvertrag. Für die städtischen Angestellten (bisher Hilfsangestellten) wurde am 
lI./2. September 1920 ein Teiltarifvertrag, der die Gehalts- und Dienstverhältnisse 
regelte, zwischen dem Staͤdtrat und den Gewerkschaften der kaufmännischen und technischen 
Angestellten dahier abgeschlossen. Dieser Teiltarifvertrag ist nach Kündigung durch die Ge— 
werkschaften am 28. Februar 1921 außer Kraft getreten und hat am 1. März 1921 dem durch 
das Reichsarbeitsministerium für allgemein verbindlich erklärten „Nordbayerischen Bezirks—
	        
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